Andreas

IT Spezialist, Blogger und Hesse. > Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. Wenn bereits der Ansatz falsch ist, so führt strenge Logik unweigerlich zum falschen Ergebnis. Nur Unlogik gibt Dir jetzt noch die Chance, wenigstens zufällig richtig zu liegen.

5 Antworten

  1. Peter sagt:

    Schöner Beitrag. Wardriving ist eine Sache die eigentlicht jeder mal machen sollte. Hinterher wird einem das Ausmaß der IT-Unwissenheit der deutschen Bevölkerung nämlich sehr klar.

    • Ja, viele lassen ihr WLAN offen oder unzureichend gesichert. Denke, dass sich da einige nicht wirklich darüber bewusst sind, welche Folgen das haben kann. Gerade auch im rechtlichen Bereich. Stichwort Störerhaftung

  2. Marius sagt:

    Hallo Andreas,

    vielen Dank für diesen guten Artikel. Ist denn die Rechtssprechung da so eindeutig? Also ist der Betreiber des offenen Netzes verantwortlich?

    • Ja, die Rechtslage ist hier eindeutig. Wenn über ein offenes WLAN Netz Schindluder getrieben wird (illegale Downloads und Co) haftet der Betreiber. Das sogar, sofern das Netz zwar verschlüsselt ist, es sich hierbei aber um eine veraltete Methode handelt.
      Etwas anders sieht, meines Wissens nach, die Sache aus, wenn der WLAN Anbieter als Service Provider durchgeht.

  3. Yagiwlan sagt:

    Toller Beitrag! Wardriving ist eine sehr gute Sache, um unwissende Betreiber auf ihre Sicherheitslücken aufmerksam zu machen. Denn es kann ja durchaus mal passieren, dass sich jemand in das Netz einwählt und strafrechtliche Downloads aktiviert, die dann aber der Betreiber des WLANs zu verschulden hat.