Ich bin schon oft gefragt worden, ob ich Apps kenne, die die Ortung eines Smartphones ermöglichen. Ja, diese Apps gibt es! Und zwar nicht wenige. Dennoch kann man sich mit so einer App sehr schnell auf rechtlich sehr dünnes Eis begeben. Das gilt vorallem dann, wenn man eine derartige Ortungs-App auf einem Smartphone installiert, welches einem nicht gehört. Und ja, auch das Smartphone der Freundin gehört einem in der Regel nicht.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass die Überwachung anderer mittels GPS Sender am Fahrzeug strafbar ist. Und genau dieses Urteil lässt sich durchaus auf Ortungs-Apps übertragen. Kurz gesagt, wer meint er müsse seinen Partner (oder jede andere Person) mit einer solchen App überwachen, macht sich strafbar.
Gleiches gilt übrigens auch im Arbeitsleben. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter deartig überwachen, machen sich ebenfalls strafbar. Zumindest dann, wenn der Mitarbeiter darüber nicht im Vorfeld informiert wurde.
Erlaubte und sinnvolle GPS Ortung
Es spricht allerdings überhaupt nichts dagegen, das eigene Smartphone mittels GPS zu tracken. Das macht besonders dann Sinn, wenn das Smartphone geklaut oder verloren wurde. So bietet AVAST eine App, mit der man sein Smartphone in einem solchen Fall wieder aufspüren kann.
Aber auch im Freizeitbereich gibt es Apps, welche mehr oder weniger sinnvoll eingesetzt werden können. Besonders bekannt ist hier die Runtastic App. Diese trackt z.B. eine Jogging-Strecke, die man gelaufen ist. Diese kann man dann zwecks Lob und Anerkennung auf Facebook posten.
Also nicht in Versuchung führen lassen und andere überwachen! Es ist strafbar!!! Punkt