Andreas

IT Spezialist, Blogger und Hesse. > Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. Wenn bereits der Ansatz falsch ist, so führt strenge Logik unweigerlich zum falschen Ergebnis. Nur Unlogik gibt Dir jetzt noch die Chance, wenigstens zufällig richtig zu liegen.

4 Antworten

  1. Johannes sagt:

    Ich bin gespannt, wann die Umsetzung erfolgt. In den USA findet man an jeder Ecke ein offenes WLAN-Netz, das man nutzen kann. In Deutschland sind sie leider noch sehr wenig verbreitet. Bei den bisherigen Risiken kann ich das aber durchaus gut verstehen 🙂

  2. Steffan sagt:

    Ich bin der Meinung, dass es da eine gesetzliche Regelung geben sollte, dass man bei offenen Hotspots wirklich nicht haftbar gemacht werden kann. Beispielsweise hat Kabeldeutschland ja jetzt diese offenen Hotspots mit eingeführt und der Laie weiß wahrscheinlich immer noch nichts davon. Es sollte als „Service“ gesehen werden, denn wir werden auch in Zukunft immer abhängiger vom Internet. Den praktischen nutzen einfach mal dahin gestellt.

    Das Wlan bzw Internet sollte einen öffentlichen und sozialen nutzen haben und kein Privileg einzelner Personen, welches egoistisch gesehen wird.

    Beispielsweise zahlen wir (mit unter auch für das Internet) GEZgebühren, wobei mir der Zusammenhang gar nicht klar wird, da wir eh für unseren Internetanschluss zahlen.

    Aber das ist nur meine Meinung.

  3. Dietmar sagt:

    Wer viel ins Ausland reist, ist immer wieder überrascht, wie einfach es ist, sich dort per WLAN in Einkaufszentren oder Restaurants mit dem Internet zu verbinden.

    In D gibt es natürlich wieder Anwälte, die aus Hotspots Kapital in Form von Abmahnungen schlagen wollen. Hoffentlich wird dieser Unfug endlich gestoppt!

  1. 18. September 2014

    […] Regel gilt umso mehr, wenn man sich mit einem Laptop in einen öffentlichen WLAN Netz befindet. Sehr viel leichter kann man es einem potentiellen Angreifer nicht machen, als hier die […]