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Zugegeben! Direkt verhindern wird man einen Einbruch damit nicht können. Allenfalls wird man den ein oder anderen Kleinkriminellen vielleicht abschrecken können. Aber sollte er sich abschrecken lassen und sollte es dennoch zu einem Einbruch oder einem anderen Verbrechen kommen, dann kann eine gute Videoüberwachung der Polizei doch sehr gut bei der Ermittlung der Täter und der Aufklärung des Einbruchs helfen.

Überwachungskamera, Videoüberwachung

Alle kennen die qualitativ schlechten Fahndungsbilder

Allerdings liegt die Betonung auf „gute Videoüberwachung“. Denn eine falsch installierte Videoüberwachung, schlechtes oder falsches Equipment bringen unter Umständen gar nichts und manchmal lauern hier sogar rechtliche Fallstricke für den Betreiber einer Videoüberwachung. Hinzu kommt, dass viele im Internet angebotene „Überwachungskameras“ nicht mehr als eine technische Spielerei sind und sich oft, wenn überhaupt, nur als visuelles Babyphon eignen. Bilder einer solchen schlechten Videoüberwachung sieht man alle Nase lang auf diversen Social Media Kanälen oder auch mal in der Zeitung. Und zwar immer dann, wenn die Polizei für eine Öffentlichkeitsfahndung nur schlechtes Bild- bzw Videomaterial zu Verfügung hat. Erkennen kann man hierauf wenig bis gar nichts und die Ursache liegt oft in einer Überwachungskamera begründet, die entweder falsch positioniert ist oder über eine viel zu geringe Auflösung verfügt.

Das kann man falsch machen

Allerdings sind dies nur zwei Punkte, die eine gute von einer schlechten Videoüberwachung unterscheidet. Es gibt noch einige Punkte mehr, auf die man achten sollte. Und hier sind ein paar Punkte, auf die man unbedingt achten sollt:

Keine HD Überwachung

Eigentlich fällt es uns gar nicht mehr auf, wir sind durch aktuelle HD TV Geräte gar nicht mehr gewohnt, wie schlecht die normale PAL  bzw VGA Auflösung ist. Diese hat nämlich nur eine Auflösung von 640 x 480 Pixeln. Was einem sehr alten Röhrenmonitor/Fernseher entspricht. Auch die ersten Webcams und Kameras in Handys bekamen nicht mehr als eine solche Auflösung hin. Es ist also ein hoffnungslos veraltetes Format. Und trotzdem werden im Web solche Kameras (oft auch im Set) als Schnäppchen angeboten. Das sind Ergebnis sind dann die schon genannten Fahndungsfotos, auf denen nichts zu erkennen ist. Hier sollte man ganz klar auf HD-fähige 2K oder aktuelle 4K Kameras setzen.

Falsche Position der Kamera

Allerdings nützt die beste Kamera nichts, wenn sie an der falschen Stelle montiert ist. Oft wird eine Kamera viel zu hoch installiert. Damit macht man dann Bilder aus der sogenannten Vogelperspektive. Das bedeutet natürlich, dass Gesichter kaum bis gar nicht zu erkennen sind. Allenfalls die Frisur eines Einbrechers lässt sich so „begutachten“. Was natürlich Quatsch ist. Auch leidet nachts die Ausleuchtung durch eine zu hohe Anbringung. Es gilt also, dass eine Kamera grundsätzlich so niedrig wie möglich montiert werden muss. Problematisch ist natürlich, dass sie nicht so niedrig angebracht werden darf, so dass sie sabotiert werden könnte. Man muss hier also einen Kompromiss finden.

Auch sollte man auf Kameras mit extremen Weitwinkel-Objektiv verzichten. Zwar mag man denken, dass man so einen möglichst großen Bereich erfassen kann. Doch leidet die Erkennbarkeit von Personen bei solchen Objektiven enorm. Weiter entfernt stehende Personen sind so kaum noch zu erkennen. Die bessere Lösung hier ist der Einsatz mehrerer Kameras, die verschiedene Zonen überlappend oder auch gegeneinander überwachen. Somit ist sichergestellt, dass den Kameras nichts entgeht.

Bewegliche Kameras

Bewegliche Kameras haben einen großen Nachteil: Man sieht ihnen an, in welche Richtung sie gerade schauen. Und das sieht ein „Bad Guy“ natürlich auch und wird sich entsprechend im toten Bereich der Kamera aufhalten. Gerade bei automatisch schwenkenden Kameras (zum Zwecke der Einsparung weiterer Kameras) wird nie der komplette Bereich gefilmt. Es entstehen immer Lücken. Dementsprechend machen solche Kameras auch nur dann Sinn, wenn gleichzeitig jemand vor dem Bildschirm sitzt und die Kamera auf einen „Point of Interest“ führt.

Die Sache mit dem Ton

Auf Kameras, die auch Ton aufzeichnen, sollte man tunlichst verzichten. Denn in Deutschland ist es schlicht und ergreifend verboten, Menschen abzuhören. Und das würde man mit einer solchen Kamera tun. Dies kann dazu führen, dass eine solche Videoaufnahme vor Gericht nicht verwertbar ist und als Beweis ausgeschlossen wird. Im schlimmsten Fall hat man sogar selbst ein Verfahren am Hals. Überhaupt sollte man beim Betrieb einer Videoüberwachung darauf achten, dass man sämtliche Gesetze und Vorschriften ganz genau einhält. Notfalls muss man sich hier im Vorfeld bei einem Anwalt informieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Öffentlichkeitsfahndungen sind Sache der Ermittlungsbehörden

Man merkt also, dass man nicht auf Billigware oder spielzeuggleiche Gadgets setzen sollte. Eine ordentlich, geplante und eingerichtete Videoüberwachungsanlage liefert Bilder und Videos, die bei der Aufklärung einer Straftat sicher gute Dienste leistet.

Eines sollte man dabei aber nie vergessen: Ermittlungstätigkeiten und öffentliche Fahnundungsaufrufe sind Sache der Polizei bzw Staatsanwaltschaften. Private Fahnungsaufrufe sind in Deutschland strafbar. Man sollte sein Videomaterial also nicht auf Facebook und Co zum Zwecke einer privaten Personenfahndung veröffentlichen.

Andreas

IT Spezialist, Blogger und Hesse. > Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. Wenn bereits der Ansatz falsch ist, so führt strenge Logik unweigerlich zum falschen Ergebnis. Nur Unlogik gibt Dir jetzt noch die Chance, wenigstens zufällig richtig zu liegen.

2 Antworten

  1. Danke für diesen hilfreichen Blog. War sehr interessant zu lesen.

  2. Susanne sagt:

    wenn man das Problem vermeiden möchte, dass die Kamera für draußen dem Einbrecher ersichtlich macht, in welche Richtung sie gerade filmt, bietet sich das 360 Graf Fischauge an, das im 360 Grad Winkel aufnimmt