Screenshots aus Filmen nun auch urheberrechtlich geschützt

Es geht Schlag auf Schlag im Moment. Nachdem das LG Köln eine in meinen Augen fragwürdige Entscheidung in Bezug auf Copyright Vermerke bei Bildern gefällt hat, die GEMA Überlegungen anstellt Gebühren für das Einbetten von YouTube Videos zu verlangen, kommt nun der nächste Copyright Hammer. Laut einer einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes sind einzelne Frames (also Screenshots) eines Films nach dem Leistungsschutzrecht geschützt. Na gute Nacht.