Werbemails sind für viele ein Graus. Manche stören sich nicht weiter daran und einige halten die ein oder andere Werbemail durchaus für informativ. Aber gerade diejenigen, die gerne über zuviel Werbemails meckern, sollten sich bewusst sein, dass der Zusendung der weitaus meisten Marketing-Mails irgendwann einmal bewusst zugestimmt wurde. Damit sich Werbetreibende hier auf rechtlich sicheren Terrain bewegen können, hat sich zumindest in Deutschland das sogenannte Double Opt In Verfahren etabliert. Bisher zumindest!
Das Double Opt In Verfahren
Das Double Opt In Verfahren soll Nutzer eigentlich vor missbräuchlicher Verwendung der eigenen Email-Adresse schützen. Eingesetzt wird es bei Nutzerregistrierungen, Anmeldungen zu Newslettern oder auch beim Onlineshopping.
Eigentlich kennt es im Prinzip jeder. Man gibt seine Email-Adresse irgendwo im Web an und erhält kurz darauf eine Email, in welcher man aufgefordert wird einen Bestätigungslink anzuklicken. Der Sinn dahinter ist einfach. Der Nutzer bestästigt dadurch, dass es seine eigene Email-Adresse ist und u.U. dem Empfang von Werbemails zustimmt. Der Anbieter hingegen kann sich sicher sein, dass die Adresse existiert und von einem Befugten genutzt wird.
Ist eine Bestätigungs-Email schon Spam?
Aber genau das Versenden dieser Bestätigungsmail könnte nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München zum Problem werden, wie auf OVZ zu lesen ist. Das OLG München stuft bereits diese Bestätigungsemail als Spam ein und sieht bereits hier einen werblichen Charakter. Was in meinen Augen völliger Unsinn ist.
Das OLG München greift in der Urteilsbegründung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2009 zurück, wonach das Ausortieren von unerwünschten Emails (Spam) mit einem erheblichen Aufwand und Onlinekosten verbunden sei.
Der Unterschied ist allerdings, dass es bei dem BGH Urteil um echte, unerwünschte Werbemails ging und nicht wie jetzt um einfache Bestätigungsmails. Dabei ist weder mein und wahrscheinlich auch das Email-Postfach der meisten anderen Menschen nicht von Bestätigungsmails überschwemmt! Und ich denke auch nicht, dass sich das großartig ändern wird. Was das Urteil noch unverständlicher macht.
Wie sich Unternehmen, Webseiten-Betreiber und Blogger schützen können
Die Regel ist ganz einfach: Die Bestätigungsmail soll und darf keinerlei werbenden Charakter haben. Was nichts anderes bedeutet, als dass die Mail nur Standartangaben wie die Adresse und den Zweck enthalten sollte. Keinerlei Werbebotschaften, Slogans oder gar Angebote.