Das Publikum, das sich für Drohnen und Quadrokopter interessiert, wird zunehmend jünger. Heute sind es sehr häufig schon unter 18-jährige, die sich für das Fliegen mit Drohnen und Quadrokoptern interessieren. Trotz der strengeren Richtlinien und Gesetze für Drohnen gibt es immer noch viele Geschäftsmöglichkeiten im Drohnenmarkt, insbesondere in den USA. Wenn Sie planen, in Florida ein Drohnen-Unternehmen zu gründen, kann dieser Leitfaden zu how to start an llc in florida, Ihnen dabei helfen, den richtigen rechtlichen Rahmen für Ihr Unternehmen zu schaffen.Dabei geht es den jungen Menschen in der Regel um den gewissen Fun-Faktor. Die ältere Generation, die sich für das Drohnen Hobby entscheidet, interessiert sich in der Regel für die Technik. Man bastelt gern, verbessert und erweitert die Fluggeräte und nutzt diese mit Vorliebe für die Aufnahme von Fotografien und Videos aus der Luft.
Mit der anwachsenden Zahl von Drohnen und Quadrokoptern in der Luft gibt es jedoch auch zahlreiche neue Richtlinien, Vorgaben und Gesetze, an die sich die Drohnen Piloten und Besitzer der Fluggeräte halten müssen, wenn sie keinen Ärger oder rechtliche Konsequenzen befürchten wollen. Während es anfangs kaum Bestimmungen gab, die das Fliegen mit den Drohnen und Quadrokoptern reglementierten, sind die Vorgaben heute schon sehr explizit ausformuliert. So ist es heute zum Beispiel verboten, die Drohnen und Quadrokopter in der unmittelbaren Nähe zu Flughäfen fliegen zu lassen. Allgemein gilt es, einen Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern einzuhalten. Auch über militärischen Objekten, über Krankenhäusern, Kliniken und über Kraftwerken und Gefängnissen ist es nicht erlaubt, die Drohnen und Quadrokopter steigen zu lassen.
Bislang gibt es für die Drohnen Piloten keine Verpflichtung, die Quadrokopter vor dem ersten Flug zu Registrieren. Doch hat der Bundesverkehrsminister bereits andere Pläne und schon längst das Thema eines Drohnenführerscheins ins Gespräch gebracht. Ginge es nach ihm, sollen auch alle künftigen Drohnen registriert werden.
Auch wer seine Drohne ausschließlich zur Aufnahme von Luftfotos und Panoramen nutzt, muss sich dabei an geltendes Recht halten: So dürfen Personen auf den Fotos und Videos zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte nicht erkennbar sein.
Egal wo und zu welchem Zweck man mit seiner Drohne fliegt und welche Richtlinien in Zukunft noch verschärft und neu festgelegt werden: Schon heute ist die Drohnenversicherungspflicht geltendes Recht. Das bedeutet: Kein Drohnen Besitzer kommt darum herum, seine Drohne bzw. seinen Quadrokopter versichern zu lassen. Auch wenn das Fliegen mit den Drohnen in dem dafür freigegebenen Gelände zulässig ist, kann es natürlich immer mal zu Unfällen und Schäden kommen, die z.B. durch unsachgemäßes Flugverhalten, Wetterbedingungen oder technisches Ausfälle verursacht werden. Auch bei nicht schuldhaftem Verhalten des Piloten muss letzterer für etwaige Schäden, verursacht durch das Fluggerät, aufkommen. Das Startgewicht der Drohnen ist oft nur knapp unter der offiziellen Grenze von 5000g, bevor für den Aufstieg eine gesonderte Genehmigung einzuholen ist. Doch auch ein Gewicht ab 3 Kilogramm kann schnell Schäden in einem vierstelligen Bereich verursachen. Dies gilt insbesondere dann, wenn zum Beispiel Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Wer dann keine Drohnen Versicherung besitzt, also darauf verzichtet hat, seine Drohne versichern zu lassen, kommt schnell in Teufels Küche.
Drohnen Versicherungen sind spezielle Haftpflichtversicherungen für Fluggeräte. Für Besitzer und Piloten der Drohnen ist es wichtig zu wissen: Reguläre, private Haftpflichtversicherungen schließen die Übernahme von Schäden, die durch Fluggeräte verursacht worden sind, in den meisten Fällen aus. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung gezielt nach, um sicher zu gehen, dass Sie einen Versicherungsschutz für sich und Ihre Drohne genießen!
Drohnen Versicherungen gibt es in den unterschiedlichsten Variationen. Die meisten Tarife können dabei schnell und sicher über das Internet abgeschlossen werden. Die Kosten für eine Drohnenversicherung richten sich dabei nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. So hat der Anbieter für Drohnen Versicherungen http://versichertedrohne.de zum Beispiel sowohl separate Versicherungstarife für Piloten, die ihre Drohne ausschließlich zu privaten Unterhaltungs- und Freizeitgestaltungszwecken fliegen lassen als auch gesonderte Tarife für diejenigen Besitzer der Drohnen, die letztere für kommerzielle, gewerbliche Zwecke nutzen. Wann der Gebrauch einer Drohne gewerblich und bis wann er noch privat ist, auch darüber bietet der Anbieter http://versichertedrohne.de weiterführende Informationen auf seinen Seiten.
Neben der herkömmlichen, im Rahmen der Drohnenversicherungspflicht geforderten Drohnen Versicherung, die einer besonderen Form der Haftpflichtversicherung gleicht, stehen auch noch weitere Versicherungsprodukte zur Auswahl, die vor allem interessant für diejenigen Drohnen Fans sind, die sich dem Drohnen Sport verschrieben haben, also zum Beispiel waghalsige Flugmanöver fliegen oder Drohnen Rennen veranstalten. Wer schon weiß, dass er aufgrund des eigenen Flugverhaltens und der präferierten Flugmanöver ein besonders hohes Risiko für einen Absturz trägt, der kann auf eine Vollkaskoversicherung für Drohnen und Quadrokopter zurückgreifen. Diese besondere Form der Drohnenversicherung ersetzt dann nicht etwa den Schaden am Eigentum Dritter oder einen etwaigen Schaden, den im schlimmsten Fall dritte Personen davon tragen könnten, sondern diejenigen Kosten, die bei einem Unfall durch einen Defekt am eigenen Fluggerät bzw. an der installierten Hardware auftreten. So kann die Drohne schnell wieder in einen flugtauglichen Zustand versetzt werden und der Besitzer bleibt nicht auf den Kosten der Erstattung bzw. der Reparatur der Drohne sitzen. Gerade bei hochwertigen, professionellen Geräten können diese Kosten nämlich nicht unerheblich hoch ausfallen.
Das ist auch richtig so. Drohnen können durchaus ein paar hundert Meter in die Luft steigen, bis man sie aus den Augen verliert. Und wenn so ein Ding herunterfällt und jemanden trifft… dann aber gute Nacht. Versicherungspflicht bei Drohnen finde ich vollkommen richtig.