Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel unterliegen regelmäßig gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Gültig ist die DGUV-V3. Unternehmer müssen ihren Angestellten die Arbeitssicherheit gewähren. Mit einer Eingangskontrolle neuer Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln sowie fortlaufenden Kontrollen sparen Unternehmen viel Geld.
Diese Anlagen und Betriebsmittel sind zu prüfen
Firmen, die neue Anlagen oder Betriebsmittel anschaffen, müssen die Produkte vor der ersten Inbetriebnahme nach DGUV-V3 prüfen. Als Prüfer sind Elektrik- und Elektronikfachkräfte zugelassen. Jede Fachkraft muss eine spezielle Ausbildung absolvieren. Betriebe, die keine eigene Fachkraft anstellen, sind verpflichtet, die Prüfung von einer externen Elektrofachkraft durchführen zu lassen.
Laut der Vorschrift 3 sind ortsunabhängige Betriebsmittel und Anlagen einer Prüfung zu unterziehen. Als solche gelten alle elektrischen transportablen Geräte, die an verschiedenen Orten zum Einsatz kommen. Elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schlaghammer, Sägen und Schleifmaschinen sind in diese Kategorie einzuordnen.
Ortsunveränderliche Betriebsmittel und Anlagen sind solche, die im Betrieb an einem festen Platz stehen, hängen oder liegen. Sie sind nicht transportabel und dürfen nur in dem vorgeschriebenen Bereich eingesetzt werden, um die Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem Produktionsstraßen, fest installierte Bohrmaschinen sowie Küchengeräte. Ist im Unternehmen eine Mensa oder ein Pausenraum mit Küchenmaschinen vorhanden, sind alle elektrischen Geräte zu prüfen. Das zählt für die Kaffeemaschine ebenso wie für den elektrischen Rührstab oder die Spülmaschine.
Einige Anlagen sind fest verbaut. Steckdosen, Lampen, aber auch Leitungen. Die einmalige Installation und Freigabe durch die entsprechende Fachkraft reicht nicht aus, um dauerhaft seinen Mitarbeitern den Zugang zu solchen Anlagen zu gewähren. In regelmäßigen Abständen sind Revisionen durchzuführen. Anlagen, die keine Schäden aufweisen oder in sonstiger Art eingeschränkt sind, dürfen nach der Kontrolle weiter vom Personal genutzt werden.
Portable Anlagen, wie der Stromkasten auf einer Baustelle, sind vor dem Einsatz auf die Tauglichkeit hin zu prüfen. Die Prüfung wird für jeden Wechsel des Einsatzortes empfohlen, um Schäden frühzeitig zu erkennen.
Fachkraft für Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Für mittlere und große Unternehmen lohnt die Anstellung einer ausgebildeten Fachkraft. Sie benötigt ein Zertifikat einer zugelassenen Ausbildungsstelle und muss in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen an Weiterbildungskursen teilnehmen.
Grundsätzlich darf sich jeder Mitarbeiter für die Zertifizierung anmelden. Dem Betrieb obliegt die Entscheidung, wer von den potenziellen Kandidaten mit der Aufgabe betraut wird. Unternehmen wird empfohlen, eine Fachkraft der Elektrik oder Elektronik mit der Zertifizierung zu beauftragen, weil sie das größte Hintergrundwissen für den Fachbereich mitbringen.
In diesen Abständen sind elektrische Betriebsmittel zu prüfen
Wie häufig elektrische Anlagen und sonstige Betriebsmittel zu prüfen sind, hängt von der Risikoklasse ab. Feste Anlagen werden zwischen einem und maximal vier Jahren Abstand geprüft. Kleinere Geräte, die häufig verwendet werden und mehrere Verschleißteile enthalten, sind alle zwölf Monate einem Prüfer vorzuführen.
Fachkräfte, die zur Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV-V3 berechtigt sind, können nach eigenem Ermessen die Abstände für weitere Prüfungen festlegen. Zusätzliche Prüfungen können notwendig werden, wenn das Betriebsmittel bereits längere Zeit verwendet wird und dadurch ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.
Diese Rechte haben Mitarbeiter
Unternehmer, die sich weigern, die Betriebsmittelprüfung zuzulassen, kontern mit ihrer Entscheidung die Rechtsvorschriften nach DGUV-V3. Mitarbeiter sind berechtigt, die Arbeit mit Anlagen und Betriebsmitteln zu verweigern, wenn die Gefahr eines Unfalls aufgrund mangelnder Geräteeignung besteht.
Angestellte haben das Recht, die fehlende DGUV-V3-Prüfung zu melden. Firmen wird dazu geraten, die Kontrollen fristgerecht durchführen zu lassen, um einerseits den Rechtsvorschriften zu genügen, andererseits die Kosten zu senken. Aufwendige Reparaturen oder die Anschaffung neuer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind teurer als die regelmäßigen Betriebsmittelprüfungen.