In jedem öffentlichen Gebäude sind sie Pflicht und hängen überall aus. Dabei können sie schon einmal übersehen oder nicht wahrgenommen werden. Außer natürlich, sie werden benötigt. Ihre Wichtigkeit ist wohl unumstritten und ebenso deren Notwendigkeit, damit die Sicherheit aller möglichen Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten wissen, wohin sie im Fall der Fälle gehen müssen. Mag es vielleicht bei einem einfachen Gebäude nicht sofort ersichtlich sein, warum ein Lageplan vonnöten sein soll, so sind diese jedoch besonders in umfangreichen Komplexen enorm wichtig und können Leben retten. Selbst verirrte Personen haben dadurch die Möglichkeit, sich zurechtzufinden.
Was genau beinhalten solche Pläne?
Flucht- und Rettungspläne zeigen zunächst einen vereinfachten Plan über das jeweilige Stockwerk, indem man sich befindet. Auch die Anzahl des bestimmten Stockwerks wird dazu benannt. Ebenso gibt es immer einen weiteren Plan über das gesamte Gebäude. In jedem Stockwerk werden dann auf den Rettungsplänen die nächstgelegenen Ausgänge angezeigt. Diese müssen immer speziell und einfach gekennzeichnet sein. Solche Vorkehrungen zählen zu den erforderlichen Sicherheitsstandards, die auch geprüft werden. Treppenaufgänge, Fahrstühle und allgemeine Aus- und Eingänge sind dort leicht verständlich zu finden. Denn genau das ist bei einem Notfall von oberster Priorität: Jede Person, mag sie noch so fremd sein, sollte auf schnellstem Wege aus der Immobilie gelangen können und die ausgehängten Pläne auch verstehen. Deshalb sind darauf auch nur Grundrisse zu finden und keine direkten Angaben darüber, was sich zum Beispiel in den einzelnen Räumen befindet. Außerdem stehen auf einem Rettungsplan immer die Örtlichkeiten, wo sich Feuerlöscher und Notfalltelefone oder ähnliches befinden.
Wer darf diese Pläne erstellen?
Nicht jeder ist für die Erstellung solcher Pläne geeignet oder sogar befugt. Grundsätzlich dürfen Facility Manager, Inhaber oder Ingenieure und Brandschutzbeauftragte Flucht- und Rettungspläne erstellen. Denn diese verfügen über das entsprechende Fachwissen, wie das Gebäude aufgebaut ist sowie die Orte, an denen sich rettungsbedingte Gegenstände befinden. Spezielle Ingenieure und Brandschutzbeauftragte wissen außerdem, wie sich ein solcher Plan gestalten lässt und was wirklich darauf stehen muss. Weitere Informationen sind immer beim Gewerbeaufsichtsamt und den zuständigen Gemeinden erhältlich. Ebenso, wo solche Pläne überall aufgehangen werden müssen. Ab einer gewissen Fläche sind es mehrere pro Stockwerk und oftmals auch zusätzlich in separaten Treppenhäusern. Arbeitskräfte, die nichts mit dem Thema Sicherheit und Brandschutz zu tun haben, sind für diese Art von Aufgaben nicht nur nicht geeignet, sondern auch nicht zugelassen.
Wie können die Pläne konkret erstellt werden?
Ganz vereinfacht gesagt, reicht ein einfaches Computerprogramm vollkommen aus, um das Notwendigste zu erstellen. Dafür wird der Grundriss benötigt. Mit diesem lassen sich dann die einzelnen Pläne erstellen. Zusätzlich gibt es ganz spezielle Programme, die exakt dafür ausgelegt sind und bereits ausrechnen, was genau wo mit drauf muss. Das Einfügen erfolgt dann ganz einfach. Da sich nicht unbedingt jeder mit solchen Programmen auskennt, sind Fachkräfte immer von Vorteil und ganz klar zu empfehlen. Denn diese wissen womöglich um Kniffe, die Laien nicht bekannt sind, da sie sich bereits mit den Programmen und Gegebenheiten auskennen. Falls weitere Pläne von Nöten sind, kann auch ein kleiner Exkurs behilflich sein. Dann können spätere Pläne direkt selbst erstellt werden.
Nicht zu vergessen ist die Aufrechterhaltung und die Achtsamkeit von Flucht- und Rettungsplänen. Sollten sich zum Beispiel die Gegebenheiten verändern und vielleicht Räume dazu kommen oder abgetrennt werden, so müssen auch die Pläne verändert und demnach immer erneuert werden.