Es ist ein Aspekt, der in der aktuellen Diskussion um die Telekom Drossel bisher kaum Beachtung findet. Und das, obwohl schon viele Monate zuvor in der Öffentlichkeit heftigst darüber diskutiert wurde. Denn die Drossel bewirkt nicht nur, dass Nutzer deutliche Einschränkung ihres Internetkonsums, Ausgrenzung von Nicht-Telekom Diensten oder das Ende der Netzneutralität. Die Telekom Drossel bewirkt in einem gewissen Automatismus auch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Unsinn? Keinesfalls!
Eine Frage der Abrechnung
Mit Einführung und der massiven Verbreitung von echten Flatrates ist eines obsolet geworden. Die langfristige Speicherung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken. Vor den Flatrates wurde meistens Zeitabhängig abgerechnet. Hier konnten natürlich auch Fehler entstehen und der Kunde z.B. Einspruch gegen eine Rechnung erheben. Der Telekom blieb also gar nichts anderes übrig als Verbindungsdaten lange zu Speichern, um im Zweifel Beweismittel gegen ein Einspruch in der Hand zu haben und zu zeigen, dass richtig oder auch falsch abgerechnet wurde. Bei Nutzung einer Flatrate war und ist dies natürlich Quatsch, man zahlt ja schliesslich lediglich einen Pauschalpreis. Egal ob und wie lange man den Internetzugang nutzt und vor allem auch wie man ihn nutzt. Im Endeffekt kürzte die Telekom also die Speicherdauer der Verbindungsdaten von 80 Tagen auf sieben Tage.
Führt die Telekom allerdings die Pseudo-Flatrates mit Volumengrenze ein, muss die Telekom wieder genauer rechnen und Verbindungsdaten auch wieder länger speichern. Schliesslich muss die Telekom ja aus den Verbindungsdaten ableiten, wann die Volumengrenze erreicht ist. Zumal die Telekom ja zukünftig auch unterscheidet, welcher Dienst genutzt wurde und dementsprechend angerechnet wird oder eben nicht. Und hier könnten Kunden wieder auf die Idee kommen, Einspruch zu erheben, weil sie die Abrechnung anzweifeln. In Folge dessen wird es für die Telekom wieder nötig sein, Verbindungsdaten langfristig zu speichern und zwar aus dem gleichen Grund, wie bei den alten zeitbasierten Tarifen.
Und was haben wir dann? Richtig, genau die Datensätze, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden sollten und gegen dessen Speicherung sich bisher ein wirklich reger Widerstand geformt hat.
Und sind die Daten erstmal da und gespeichert, ganz egal welchen Namen das Kind hat, wecken sie natürlich auch Begehrlichkeiten seitens diverser Ermittlungsbehörden, Rechteverwerter usw usw.