Schon mal gefragt, warum es in Deutschland vergleichweise wenige wirklich offene WLAN Hotspots gibt? Obwohl zum Beispiel Cafes, Lokale und auch einige Geschäfte gern anbieten würden. Am technischen Aufwand dürfte es kaum liegen. Denn der ist verhältnismässig gering. Viel wahrscheinlicher liegt der Grund an der in Deutchland üblichen Störerhaftung und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit für Hotspot-Betreiber.
Störerhaftung erhöht das Risiko einer Abmahnung
Das Problem ist, dass der Betreiber eines Hotspots mitunter für Urheberrechtsverletzungen, welche über seinen Internetanschluss begangen werden, haftet. Also nicht unbedingt der, der wirklich Filme oder auch MP3 Files verteilt hat. Das ist für den Betreiber natürlich ein erhebliches Risiko und schreckt sicher auch viele ab. Gerade was die Zugänglichmachung eine WLANs für Dritte angeht, urteilen die Gerichte durchaus unterschiedlich. Um das Risiko der Störerhaftung zu minimieren reicht einigen Landgerichten, dass typische Ports gesperrt werden müssen, die von Filesharing Tools genutzt werden. Anderen Gerichten reicht ein bloßer Hinweis an den Nutzer auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Also alles sehr uneinheitlich und unklar.
Nun soll allerdings Bewegung in die Sache kommen. So soll Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), laut Rheinische Post, im August einen Gesetzesentwurf in die Ressortabstimmung geben, welcher die Störerhaftung lockern könnte. Betreibern offener WLANs könnte dies eine deutliche Erleichterung bringen. Zumal im Koalitionsvertrag ohnehin die komplette Abschschaffung der Störerhaftung für offene WLANs vereinbart wurde.
Private WLANs immer sichern
Übrigens trifft die Störerhaftung nicht nur Betreiber offener WLANs. Gleiches gilt auch für private WLAN Netzwerke, die eigentlich Dritten nicht zugänglich gemacht werden sollen. Hackt ein Bad Guy ein unzureichend oder gar nicht gesichertes privates WLAN Netzwerk und begeht hierüber nun Urheberrechtsverletzungen, dann haftet auch hier der private Betreiber des Netzwerkes. Relativ auf der sicheren Seite ist man allerdings, wenn man das Netzwerk mit Passwort und einer als sicher anerkannten Verschlüsselungsmethode (WPA2) absichert.
Ich bin gespannt, wann die Umsetzung erfolgt. In den USA findet man an jeder Ecke ein offenes WLAN-Netz, das man nutzen kann. In Deutschland sind sie leider noch sehr wenig verbreitet. Bei den bisherigen Risiken kann ich das aber durchaus gut verstehen 🙂
Ich bin der Meinung, dass es da eine gesetzliche Regelung geben sollte, dass man bei offenen Hotspots wirklich nicht haftbar gemacht werden kann. Beispielsweise hat Kabeldeutschland ja jetzt diese offenen Hotspots mit eingeführt und der Laie weiß wahrscheinlich immer noch nichts davon. Es sollte als „Service“ gesehen werden, denn wir werden auch in Zukunft immer abhängiger vom Internet. Den praktischen nutzen einfach mal dahin gestellt.
Das Wlan bzw Internet sollte einen öffentlichen und sozialen nutzen haben und kein Privileg einzelner Personen, welches egoistisch gesehen wird.
Beispielsweise zahlen wir (mit unter auch für das Internet) GEZgebühren, wobei mir der Zusammenhang gar nicht klar wird, da wir eh für unseren Internetanschluss zahlen.
Aber das ist nur meine Meinung.
Wer viel ins Ausland reist, ist immer wieder überrascht, wie einfach es ist, sich dort per WLAN in Einkaufszentren oder Restaurants mit dem Internet zu verbinden.
In D gibt es natürlich wieder Anwälte, die aus Hotspots Kapital in Form von Abmahnungen schlagen wollen. Hoffentlich wird dieser Unfug endlich gestoppt!