Am Wochenende fand hier in Wetzlar eine sogenannte Oldtimer Ralley statt. Und natürlich gab es hier jede Menge schicke, alte Autos zu sehen. Sogar ein Fahrzeug Modell, welches ich als erstes Auto hatte, fuhr dort mit: Ein VW Golf I. Allerdings fuhren auch noch deutlich älterer Fahrzeuge mit. Was man all diesen Autos allerdings ansah war, dass hier Fahren noch richtige „Handarbeit“ ist. Und diese „Handarbeit“ ist in neueren Fahrzeugmodellen schon deutlich, durch eine ganze Armada an Assistenten, zurückderängt worden. In Zukunft wird dies sogar noch sehr viel ausgeprägter sein, da die Hersteller verstärkt an autonomen Fahrzeugen arbeiten.
Die Politik macht den Weg frei – zumindest ein wenig
Allerdings verspricht man sich vom autonomem Fahren nicht nur viel, so soll es zum Beispiel hierdurch zu weniger Staus und Unfällen kommen, es wirft auch einige Fragen auf. Wer ist zum Beispiel schuld, wenn es trotzdem mit einem computergesteuertem Fahrzeug zu einem Unfall kommt? Der unfallverursachende Fahrer, wie jetzt auch? Oder der Fahrzeughersteller im Zuge der Produkhaftung? Denn schließlich hat das Produkt ja im Grunde versagt.
Die Politik räumt derweil schon mal den gesetzlichen Weg für autonomes Fahren frei. So ist unlängst ein Gesetz in Kraft getreten, welches autonomes Fahren auf deutschen Straßen im Prinzip erlaubt. Trotzdem schreibt das Gesetz vor, dass der Fahrer jederzeit wieder in das Geschehen eingreifen können und dies auch tun muss, sobald er Gefahren oder Gründe erkennt, die gegen autonomes Fahren sprechen. Mit anderen Worten: Der Fahrer muss weiterhin aufmerksam den Verkehr beobachten und bei Gefahr wieder die Hände an das Steuer legen. Während der Fahrt Zeitung lesen, Emails checken oder gar eine Runde zu schlafen verbietet sich also noch immer.
Interessant hierbei ist zudem, dass dieses Gesetz auf das hoch- bzw vollautomatisierte Fahren abzielt. Also auf Systeme, welche lenken, bremsen und beschleunigen, ohne dass der Fahrer ständig auf der Hut sein müsste. Hochautomatisiertes Fahren geht also viel weiter, als aktuell auf dem Markt befindliche Systeme, die vom Fahrer noch ständig überwacht werden müssen. Auch der von Tesla verwirrenderweise „Autopilot“ genannte Assistent, ermöglicht noch kein hochautomatisiertes Fahren.
Auch der Autopilot ist nur ein Assistent
All die aktuellen Assistenen, wie man sie im Moment in Neufahrzeugen oder auch in guten Gebrauchten auf Mobile findet, sind zwar sehr komfortabel. Aber Spurhalte- , Brems- , Überholassistent und Co bedeuten noch lange kein hoch- oder vollautomatisiertes Fahren. Die Industrie rechnet frühstens im Jahr 2020 mit den ersten vollautomatischen Fahrzeugen auf dem Markt. Warum also jetzt schon ein solches Gesetz? Die Antwort ist einfach: Man will den Herstellern Planungssicherheit geben. Und somit soll Deutschland „Leitmarkt“ und „Leitanbieter“ für autonomes Fahren werden.
Nun, wenn ich jetzt an die Oldtimer Ralley denke, stellt sich mir natürlich die Frage, wo bei der ganzen Sache noch der Spass am Autofahren bleibt. Der drüfte im wahrsten Sinne des Wortes auf der Strecke bleiben. Mit meinem damaligen, ollen Golf I (gebraucht gekauft und er war da schon recht alt), war Fahren zwar Schwerstarbeit, da es keine Servolenkung, kein ABS und noch nicht mal elektrische Fensterheber gab, aber irgendwie hat es doch Spaß gemacht.
Ich glaube auch, dass im Kontext der digitalen Revolution das „autonome Fahren“ nicht mehr aufzuhalten ist. Irgendwann werden die Versicherungen das „manuelle Fahren“ so teuer machen, dass der Prozess nicht mehr aufzuhalten ist.