Ich mag sie ja, die alten James Bond Filme. Es mag sich natürlich trefflich darüber streiten, welcher James Bond Darsteller wohl der Beste gewesen ist. Wobei die meisten hier wohl Sean Connery nennen, so denke ich, nennen würden. Aber mir für mich war der Darsteller eigentlich immer eine reine Nebensache. Viel spannender fand ich immer die diversen Gadgets, mit denen James Bond seine vielen Missionen bewältigte.
Nun spielen diese Gadgets in den neueren Bond Filmen mit Daniel Craig nur noch eine sehr untergeordnete bis gar nicht mehr vorhandene Rolle mehr. Und irgendwie macht das diese Filme in meinen Augen zu x-beliebigen Action Filmen. Es steht halt einfach nur James Bond drauf. Es fehlen tatsächlich einfach die abgedrehten Gadgtes, wie Minichubschrauber, Raketenwerfer in Sportwagen, diverse Wanzen, Peilsender und Abhörgeräte, explodierende Kugelschreiber und vieles andere mehr.
Kultfahrzeug Aston Martin DB5
Nun wirken diese technischen Spielereien aus den alten Bond Filmen aus heutiger Sicht natürlich sehr antiquiert und sicher auch etwas abgedreht. Bestes Beispiel ist eines der kultigesten James Bond Fahrzeuge überhaupt: Der Aston Martin DB5 aus dem Bond Film „Goldfinger“. Nicht nur, dass das Auto an sich schon ziemlich cool war. Nein, es hatte auch noch Maschinengewehre hinter den Blinkern und einen Schleudersitz. Und Verfolger konnte man wahlweise durch den Abwurf von Öl, Krähenfüße oder Nebel abwehren. Und zur Aufklärung besaß das Fahrzeug einen kleinen, runden Monitor, welcher die Position eines Peilsenders anzeigte.
Nun gerade der Peilsender-Monitor wirkt heute schon irgendwie witzig, wenn man bedenkt, welche technischen Möglichkeiten hier heute bestehen. Abhörgeräte (Wanzen) und Peilsender sind heute dank technischem Fortschritt und Miniaturisierung so klein und winzig, dass die Teile aus James Bond richtig klobig wirken. Auch sind keine speziellen Empfangsgeräte notwendig. Heutige Geräte arbeiten über das GSM Netz. Was quasi jedes Smartphone zum Empfangsgerät machen kann. Ein Anruf genügt quasi. Zudem verfügen manche Geräte auch noch gleich über eine eingebaute Kamera. Deren Bilder werden dann ebenfalls über das normale Mobilnetz per MMS gesendet. Und man muss auch nicht James Bond sein, um solche Gadgets zu besitzen. Der Fachhandel, hält hier durchaus unterschiedliche Geräte bereit.
Der private „Lauschangriff“
Die Frage, die sich natürlich stellt ist, ob man als normaler Mensch Abhörgeräte und Peilsender legal erwerben darf. Diese Frage lässt sich mit einem eindeutigem „Ja“ beantworten. Kaufen und besitzen darf man diese Gadgets in Deutschland vollkommen legal. Was den tatsächlichen Einsatz angeht, muss man in Deutschland (und in anderen Ländern sicher auch) allerdings vorsichtig sein. Hier gilt nämlich, dass das gesprochene, nicht-öffentliche Wort nicht aufgezeichnet werden darf. Man darf als Privatperson also ganz sicher nicht die Wohnung der Exfreundin bzw des Exfreundes verwanzen oder deren KFZ mit einem Peilsender „ausstatten“.
Und trotzdem gibt es auch als Privatperson durchaus legale Einsatzmöglichkeiten für solche Gadgets. So spricht ja nichts dagegen, einen Peilsender in den eigenen Wagen einzubauen. Denn schließlich könnte das Fahrzeug ja mal gestohlen werden. Ein Peilsender könnte in diesem Fall das Auffinden des Fahrzeuges stark erleichtern. Viele Fahrzeug-Flottenbetreiber (Speditionen, Paketdienste) statten ihre Fahrzeuge aus diesem und auf logistischen Gründen ebenfalls mit Ortungsmöglichkeiten aus. Allerdings wissen die Fahrer hier Bescheid, dass ihre Position geortet wird.
Das Babyphon ist auch eine Wanze
Auch Abhörgeräte dürfen unter gewissen Umständen legal einsetzt werden. Zum Beispiel in den eigenen vier Wänden, wenn alle abgehörten Personen bescheid wissen. Die bekannteste Wanze dürfte hier ganz sicher das von Eltern gerne genutzte Babyphon sein. Im Grunde ist dies auch ein Abhörgerät. Um die Limitationen eines Babyphones zum umgehen, ist hier durchaus der Einsatz eines weitreichenderen, professionellen Gerätes denkbar.
Wie gesagt, Kauf und Besitz solcher Geräte sind legal. Beim Betrieb muss man als Privatperson allerdings sehr auf die geltenden Gesetze achten. Der große, private Lauschangriff ist dabei allerdings ganz sicher verboten. Wohingegen staatliche Ermittlungsbehörden hier durchaus weitreichende Befugnisse haben. Aber das ist ein anderes Thema.
Ich als Hörakustikerin kann nur folgende Episode erzählen:
Ein Kunde kauft ein Hörgerät, privat, ich wundere mich. Er hört kaum schlechter.
Dann stellt sich heraus, dass er gerne auf dem Balkon im Mehrparteinehaus sitzt… von dort kann er mit diesem Gerät alle Gespräche belauschen…
Das ist ja wohl „Der Lauschangriff..“