Es ist nur ein Gerücht. Aber zumindest die US Seite Android Police will erfahren haben, dass Google Maps aktuell die Funktion eines Blitz- und Unfallmelders testet. Ob Google Maps in Zukunft tatsächlich auf der programmierten Route vor Unfällen oder Blitzern warnt, steht allerdings noch lange nicht fest. Vor allem in Deutschland dürfte eine Blitzerwarn-Funktion rechtlich problematisch sein.
Grundsätzlich war es ja nur eine Frage der Zeit, dass Google Maps irgendwann mal mit einer solchen Funktion aufwartet. Schließlich wurde ja extra vor einiger Zeit der Navigationsanbieter Waze seitens Google aufgekauft. Und eine der herausragensten Merkmale von Waze war, extrem auf Crowdsourcing setzte. So konnten Nutzer Kartendaten korrigieren, aber eben auch Vorkommnisse auf ihrer Strecke melden. Zum Beispiel Unfälle.
Wie Google jetzt schon einen Stau erkennt
Google selbst schafft es ja schon wirklich gut, die aktuelle Verkehrsdichte und Staus zu erkennen und dem Nutzer darzustellen. Allerdings erkennt Google dies nicht aufgrund aktiver Meldungen der Nutzer, sondern Google nutzt hierzu die Standortdaten von Android Smartphones. Bewegen sich viele Android Smartphones (bzw deren Besitzer) auf einer Straße, erkennt Google Maps dies und schließt daraus auf dichten Verkehr. Befinden sich viele Smartphones auf einer Straße und diese bewegen sich nicht mehr, dann leitet Google Maps hieraus entsprechend einen Stau ab.
Blitzwarn App – nur etwas für den Beifahrer
Was die potentielle Funktion eines Blitzwarners in Google Maps angeht, besteht in Deutschland das Problem, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeuges eine Blitzwarn-App (gleich welcher Art) während der Fahrt generell nicht nutzen darf. Wohlgemerkt gilt dies nur für den Fahrer. Der Beifahrer dürfte eine Blitzwarn App auch während der Fahrt nach Belieben nutzen und auch den Fahrer mündlich auf Blitzer hinweisen.
Von daher dürfte fraglich sein, ob Google diese Funktion in Deutschland freischalten würde. Denn die Google Maps App würde sich dann ganz plötzlich in einer rechtlich dunkelgrauen Zone befinden. Denn allein das Mitführen eines betriebsbereiten Blitzwarn-Gerätes, und das wäre dann ja der Fall, ist für den Fahrer nicht erlaubt. Der Fahrer dürfte sein Smartphone auf dem eine App mit Blitzwarn Funktion installiert ist, noch nicht mal mitnehmen.
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören….“ § 23 StVO