Computer Hardware hat einen Nachteil: Sie ist vergleichsweise teuer in der Anschaffung. Trotzdem ist sie ein begehrtes Gut. Da ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass der ein oder andere gerne etwas günstiger an die Hardware kommen möchte. Die Lösung, wie in vielen anderen Bereichen auch, ist der Kauf gebrauchter Hardware. Auf er anderen Seite möchte man einmal teuer gekaufte Hardware ja auch nicht einfach zum Wertstoffhof bringen. Da liegt es nahe, nicht mehr benötigte Hardware schlicht zu verkaufen. Darum hier mal ein paar Tipps, worauf man als Käufer und auch als Verkäufer gebrauchter Hardware achten sollten.
Wo kaufen und verkaufen
Grundsätzlich ist natürlich erstmal die Frage, wo man denn kaufen oder verkaufen sollte. In der Regel fällt einem da als erstes ebay ein. Doch die Zeiten, wo man hier noch so richtig gute Schnäppchen machen kann, sind lange vorbei. Was vielleicht daran liegt, dass sich hier sehr oft schlicht Profi-Verkäufer tummeln. Dementsprechend ist auch nicht weiter verwunderlich, dass sich die Preise gebrauchter Hardware hier kaum von den Preisen von Refurbisher Portalen unterscheiden. Am ehesten Schnäppchen kann man, je nach Verhandlungsgeschick, dann noch machen, wenn man sich mal auf privaten Kleinanzeigen umsieht, wie sie hier beispielsweise zu finden sind.
Die Sache mit der Gewährleistung
Allerdings hat der Kauf von Privat auch einige Nachteile, dessen man sich bewusst sein sollte. So kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Ein Unternehmen kann das beim Verkauf von gebrauchter Ware nämlich nicht. Hier ist nur eine Verkürzung der Gewährleistung von 24 Monaten auf 12 Monaten möglich. Schließt ein privater Verkäufer die Gewährleistung aus, was schon in der Artikelbeschreibung stehen muss, so hat man als Käufer im Falle eines Defektes schlicht und ergreifend Pech gehabt. Eine Ausnahme gibt es hier nur, wenn der private Verkäufer von dem Defekt schon beim Verkauf wusste, dies aber verschwiegen hat.
Auch das Versandrisiko trägt im Privatkauf der Käufer. Der Verkäufer ist hier nur verplichtet die gekaufte Ware gut zu verpacken und einem seriösen Paktedienstleister zu übergeben. Mehr nicht. Und ein Widerrufsrecht hat der Käufer auch nicht: gekauft ist gekauft.
Das sind natürlich scheinbar eine Menge Nachteile beim Privatkauf. Allerdings kann hier auch deutlich bessere Schnäppchen machen. Es ist also eine Abwägungssache.
Tipps beim Verkauf von Hardware
Möchte man schlicht eine gebrauchte Grafikkarte, ein Netzteil oder ähnliches verkaufen, ist die Sache recht simpel. Sauber machen, einpacken und fertig. Etwas anders sieht es bei kompletten Computern, Laptops oder Smartphones aus. Hier sind nämlich Speichermedien enthalten und diese können natürlich auch noch Daten enthalten. Und natürlich möchte niemand die Bilder der letzten Weihnachtsfeier mit verkaufen. Also gilt es vor dem Verkauf sämtlich Daten zu löschen. Und zwar richtig, denn Löschen ist nicht gleich Löschen.
Ganz wichtig: Vor dem Verkauf Daten löschen
Festplatten überschreiben
Bei einem Computer bzw Laptop löscht man die Festplatte dann auch am besten in dem man den Rechner zunächst von einem Windows Bootmedium aus startet (Boot USB Stick oder Windows ISO Image). Sobald die Sprachauswahl erscheint drückt man Shift + F10. Das hat dann zur Folge, dass sich die Eingabeauffordung öffnet. Hier gibt man dann zunächst diskpart ein und daraufhin list disk. Dies zeigt dann alle im Computer installierten Festplatten an. Die erste installierte Festplatte wählt man dann mit dem Befehl select disk 0 aus. Die enthaltenen Daten löscht man dann mit dem Befehl clear all. Diese Befehl löscht dann nicht nur Daten, er überschreibt die Festplatte dann auch noch mit Nullen. Das kann allerdings dann durchaus eine Weile dauern.
Beim Smartphone Daten verschlüsseln
Beim Verkauf von Smartphones muss man etwas anders vorgehen. Bei Android Smartphones sollte man zunächst die enthaltenen Daten verschlüsseln. Dazu findet man in den Einstellungen unter Sicherheit die Funktion „Gerät verschlüsseln“ Hat man das erledigt, kann man das Smartphone auf Werkseinstellungen zurücksetzen. Dadurch wird der Schlüssel effektiv gelöscht und die verschlüsselten Daten sind unwiderruflich verschlüsselt. Bietet das Android Smartphone die Verschlüsselungsfunktion nicht an, muss man auf geeignete Apps zurückgreifen. SDKarten sollte man am besten einfach aus dem Gerät nehmen und nicht mitverkaufen.
Bei iPhones und iPads muss man sich übrigens weniger Sorgen machen. Diese Geräte verschlüsseln die Daten standardmäßig.
Beachten man dies, erlebt man nach dem Verkauf hier zumindest keine bösen Überraschungen.
Hab vor kurzen eine Graka verkauft und bis heute noch ein bisschen Bauchweh, dass irgendwas damit ist und ich bei Kleinanzeigen eine Nachricht habe. Ich glaube den Beigeschmack bekommt man bei Thema nie ganz raus.
Falls ich ein Computer verkaufe, schreibe ich immer hin ohne Festplatte zu verkaufen. Weil ich die Festplatte direkt weiter benutze.