So, nun auch der Bundesrat. Auch dieser hat gestern nun das mehr als umstrittene Leistungsschutzrecht einfach so durchgewunken. Was an sich sehr verwunderlich ist, tönte die SPD doch, dass die gegen dieses aberwitzige Gesetz ist. Und trotzdem stimmte gerade die SPD im Bundesrat für dieses Gesetz, anstatt ihre Möglichkeit zu nutzen es zumindest auszubremsen und im besten Falle irgendwann zur erneuten Abstimmung in den Bundestag zu schicken. Und warum macht die SPD das? Wahlkampf zum Nachteil eines freien Internets.Der Kanzlerkanditat der SPD Peer Steinbrück versprach auf der CeBit 2013 noch Widerstand der SPD im Bundesrat gegen dieses von Rechtsexperten und der Internetgemeinde stark kritisierte Gesetz.
Trotzdem blieb das Gesetz im Bundesrat unangetastet. Man wolle es allerdings, sofern man bei der Bundestagswahl gewinnen solle, sofort wieder kippen, sagt die SPD. Das ist wohl ein schlechter Scherz und in meinen Augen Erpressung nach dem Motto, wenn ihr ein freies Internet wollte, müsst ihr uns schon wählen.
Ich soll eine Partei wählen, die so wankelmütig, wie die SPD ist. Die lieber Wahlkampf macht, anstatt den moralischen Anstand zu haben, das Leistungsschutzrecht aus Überzeugung zu verhindern? Nein, danke!
Sehr gut finde ich allerdings, dass viele Nachrichtenportale, Onlinemedien und Blogs das Leistungsschutzrecht sehr kritisch sehen und lieber für ein freies Internet stehen, als aus dem LSR Profit zu schlagen.
So schreibt Spiegel online in diesem Artikel:
Wir legen Wert auf ein funktionierendes Internet, mit Links und Zitaten. SPIEGEL-ONLINE-Leser profitieren von diesen Möglichkeiten. Es liegt nicht in unserem Interesse, diese Möglichkeiten nun einzuschränken.
Auch wir haben uns zu diesem Thema und wie Addis Techblog mit dem Thema Leistungsschutzrecht, Verlinkung und dem Zitieren umgeht in diesem Blogpost schon geäussert.
Die Einzigen, die sich über das LSR nun freuen dürften, sind wohl die Online-Publikationen des Axel Springer Verlages. Schliesslich gehört dieser Verlag zu den Initiatoren dieses wahnwitzigen Gesetzes.