Man könnte meinen auf Deutschlands Strassen herrscht Krieg. Sicher tut es dies an der ein oder anderen Stelle in Bezug auf die Strassenverkehrsordnung auch. Allerdings bezeichnet der Begriff Wardriving etwas völlig anderes. Mittels Wardriving suchen Menschen nach offenen WLAN Netzwerken in urbanen Gebieten und bewegen sich hier aufgrund der unsicheren Rechtslage in Deutschland am Rand der Legalität.
Der typische Wardriving Ablauf
Die Vorgehensweise beim Wardriving ist hierbei sogar recht simpel. In der Regel fährt der Wardriver schlicht und ergreifend durch die Stadt. Auf dem Beifahrersitz hat er hierzu einen Laptop und eine spezielle WLAN Antenne gepackt. Hin und wieder sitzt auch ein Beifahrer mit dieser Ausrüstung auf selbigen Beifahrersitz.
Zum letztendlichen Aufspüren eines offenen WLAN Netzwerkes wird ein sogenannte WLAN Sniffer eingesetzt. Dieses Software Tool protokoliert lediglich die empfangen Daten eines WLANs mit. Er wählt sich nicht in das gefundene WLAN ein, wie es oft in verschiedenen Boulevard Medien fälschlich dargestellt wird.
Der Sniffer protokliert lediglich die Beacons der Router zusammen mit entsprechenden GPS Daten. Beacons sind kleine Dateien, die im Abstand von wenigen Sekunden vom Router an alle Geräte in Funkreichweite versendet werden. Die Datei enthält die ESSID (Netzwerkname), die BSSID, den Sendekanal und die Art der Verschlüsselung.
Warum Wardriver WLAN Netzwerke suchen
Die Gründe für das Wardriving können durchaus vielfälltig sein. Oft entwächst es einer gewissen technischen Neugierde. Manchmal wird auch nur ein offenes WLAN zur eigenen Nutzung gesucht. Wieder andere haben sich das Ziel gesetzt offene WLANS zu kartographieren. Und die Idealisten unter den Wardrivern suchen bewusst nach Sicherheitslücken., um diese dem Betreiber zu melden. Denn oftmals ist ein WLAN nicht absichtlich offen.
Die Frage der Legalität
Die Frage der strafrechtlichen Relevanz des Wardriving ist in Deutschland noch nicht abschliessenden geklärt. Die Gerichte urteilen hier durchaus unterschiedlich, so dass es hier mehr auf Einzelfallentscheidungen ankommt. So wurde schon geurteilt, dass Wardriver sich des unerlaubten Abhörens von Funkanlagen strafbar gemacht hätten. Andere Gerichte beurteilen Wardriving als nicht strafbar. Wardriver fahren rechtlich gesehen also auf dünnem Eis.
Vollkommen klar jedoch ist die rechtliche Situation bei der Nutzung des Laptops auf dem Beifahrersitz während der Fahrt. Hier gilt genau dasselbe, wie bei der Nutzung eines Handys. Also lieber einen Beifahrer mitnehmen, der den Laptop bedient.
Schöner Beitrag. Wardriving ist eine Sache die eigentlicht jeder mal machen sollte. Hinterher wird einem das Ausmaß der IT-Unwissenheit der deutschen Bevölkerung nämlich sehr klar.
Ja, viele lassen ihr WLAN offen oder unzureichend gesichert. Denke, dass sich da einige nicht wirklich darüber bewusst sind, welche Folgen das haben kann. Gerade auch im rechtlichen Bereich. Stichwort Störerhaftung
Hallo Andreas,
vielen Dank für diesen guten Artikel. Ist denn die Rechtssprechung da so eindeutig? Also ist der Betreiber des offenen Netzes verantwortlich?
Ja, die Rechtslage ist hier eindeutig. Wenn über ein offenes WLAN Netz Schindluder getrieben wird (illegale Downloads und Co) haftet der Betreiber. Das sogar, sofern das Netz zwar verschlüsselt ist, es sich hierbei aber um eine veraltete Methode handelt.
Etwas anders sieht, meines Wissens nach, die Sache aus, wenn der WLAN Anbieter als Service Provider durchgeht.
Toller Beitrag! Wardriving ist eine sehr gute Sache, um unwissende Betreiber auf ihre Sicherheitslücken aufmerksam zu machen. Denn es kann ja durchaus mal passieren, dass sich jemand in das Netz einwählt und strafrechtliche Downloads aktiviert, die dann aber der Betreiber des WLANs zu verschulden hat.