Liebe Verlage, liebe Urheberlobbyisten, liebe Verwertungsgesellschaft, liebe lobbyhörige Politiker! Lest euch diesen Text nicht durch. Auf keinen Fall! Denn er könnte euch auf eine saudumme Idee bringen. Und das Leistungsschutzrecht zeigt ja, dass ihr für saudumme Ideen gerne mal ein offenes Ohr habt. Wie gesagt, lest diesen Text nicht. Ihr könntet erfahren, dass eure Kollegen in Spanien schon einen mächtigen Schritt weiter sind, als ihr es seid. Denn die gehen nicht nur kleinste Textausschnitte (siehe Leistungsschutzrecht) an, in Spanien ist gleich ein Grundprinzip des Internets Ziel der Abzocke: Der Hyperlink!
Hyperlinks unter Urheberrecht
Die spanische Regierung hat jüngst ein Gesetz verabschiedet, welches kleinste Textzitate unter Urheberrecht stellt. Davon ebenfalls betroffen sind Hyperlinks. Und um dem ganzen auch noch etwas Nachdruck zu verleihen, sind Verstöße dagegen auch gleich noch unter Strafe gestellt. Wer dagegen verstößt, dem drohen bis zu 6 Jahre Haft oder eine Geldstrafe bis zu 300000€. (wer des Spanischen mächtig ist, findet hier weitere Infos)
Ziel des ganzen soll sein, die angebliche Flut illegaler Downloads einzudämmen. Angeblich sollen sich die Verluste der spanischen Kreativbranche auf fast 16 Milliarden Euro belaufen, da in Spanien ca 84 Prozent aller digitalen Inhalte illegal bezogen werden würden. Es dürfte sich allerdings herumgesprochen haben, dass solche Zahlen meist Studien entspringen, die von entsprechenden Interessengruppen in Auftrag gegegben wurden. Durchaus möglich, dass diese Zahlen dementsprechend im Sinne dieser Gruppen geschönt wurden. (hier gibt es Infos zur Studie)
Das Dumme ist halt nur, dass sich Politiker (wenn das Wort Verluste fällt) gern mal vor den Karren der Lobbygruppen spannen lassen. Das gilt nur für spanische, sondern auch für deutsche Politiker. Dementsprechend sprechen spanische Politiker auch schon von einer „Pionierleistung für Europa“ (Spaniens Bildungsminister José Ignacio)!
Auch private Seiten sind betroffen
Während das deutsche Leistungsschutzrecht allein auf Suchmaschinen und automatisierte Aggregatoren abzielt, zielt das spanische Gesetz auch auf wirtschaftliche betriebene und vor allem auch auf private Webseiten. So können für Meinungstexte, Unterhaltungsinhalte und Nachrichten Gebühren verlangt werden. Und jetzt kommt es: Die reine Verlinkung hierauf reicht hierfür aus. Interessanterweise gilt das auch, wenn es sich bei den Inhalten um Creative Commons handelt.
Angriff auf des Grundprinzip des Webs
Wer dachte schlimmer als das deutsche Leistungsschutzrecht geht nicht, den belehren die Spanier nun eines Besseren. Man kann wirklich alles noch auf die Spitze treiben. Hyperlinks sind das essentielle Grundprinzip des Internets. Darauf beruht grundsätzlich die gesamte Kommuninkation im Web. Verlangt man Gebühren, wenn ein Seitenbertreiber auf bestimmte Inhalte verlinkt, dann kann man das Web eigentlich auch gleich ganz abschalten.
Ich fürchte allerdings, dass Spanien tatsächlich eine Vorreiterrolle einnehmen könnte. Solche Ideen wecken sicherlich auch in Deutschland Begehrlichkeiten. Und da einige Interessengruppen hierzulande auch in der Lage waren, dass absurde Leistungsschutzrrecht gegen jede Vernunft und Expertenmeinung durchzusetzen, bekommen die sicherlich auch so etwas wie Spaniens Link Steuer durchgesetzt.