Ab dem 20. Juni 2025 tritt in der EU eine weitreichende Regelung in Kraft, die sich direkt auf dein nächstes Smartphone oder Tablet auswirken wird. Die sogenannte Ökodesign-Verordnung 2025 bringt neue Standards in puncto Transparenz, Langlebigkeit und Nachhaltigkeit auf den Markt. Neben der bekannten USB-C-Pflicht kommt mit dem neuen EU-Label für Smartphones ein verpflichtender „Beipackzettel“ mit handfesten Infos über Reparierbarkeit, Akkulaufzeit und Softwareupdates.
Was genau dahintersteckt, wie sich das auf die Preise auswirken könnte und was du als Nutzerin oder Nutzer davon hast, erfährst du in diesem Artikel.
Ein EU-Label für Smartphones: Mehr Transparenz beim Gerätekauf
Ab Mitte Juni 2025 müssen Hersteller auf dem europäischen Markt Smartphones, Tablets, schnurlose Festnetztelefone und Feature-Phones mit einem Energielabel versehen. Was du bisher von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen oder Fernsehern kennst, hält nun auch in der Welt der mobilen Endgeräte Einzug.
Das Label gibt dir Auskunft über:
- die Lebensdauer des Akkus
- die Robustheit gegen Sturz, Staub und Wasser
- die Reparierbarkeit
- die Energieeffizienz
Das Label gilt für Geräte mit einer Bildschirmdiagonale zwischen 7 und 17,4 Zoll – also die meisten Smartphones und Tablets. Ausgenommen sind unter anderem rollbare Displays oder Spezialgeräte für Sicherheitskommunikation.
Diese neue Kennzeichnungspflicht für Smartphones macht es für dich einfacher, Modelle zu vergleichen – nicht nur nach Kamera oder Displayqualität, sondern auch nach Nachhaltigkeit und Wartungsfreundlichkeit.
Smartphone Updatepflicht in der EU: 5 Jahre ab Verkaufsende
Ein Kernpunkt der neuen EU-Verordnung ist die garantierte Software- und Sicherheitsupdatepflicht für Smartphones. Hersteller müssen mindestens fünf Jahre lang nach Verkaufsende eines Modells Updates bereitstellen – sowohl für das Betriebssystem als auch für sicherheitsrelevante Patches.
Das ist ein großer Fortschritt: Während einige günstige Geräte bisher nur ein einziges Android-Update bekamen, ist diese Praxis ab Juni 2025 nicht mehr zulässig. Die neue Smartphone Updatepflicht in der EU zwingt Hersteller dazu, auch Mittelklasse- und Einsteigermodelle über Jahre hinweg zu unterstützen.
Hersteller wie Samsung oder Google gehen zwar schon heute freiwillig darüber hinaus (teilweise mit bis zu sieben Jahren Updategarantie), doch die neue Regelung bringt erstmals verbindliche Mindeststandards für alle Anbieter.
Mindestanforderungen: Langlebigere Akkus und robuste Gehäuse
Auch auf technischer Ebene setzt die Ökodesign-Verordnung 2025 klare Maßstäbe. Der Fokus liegt auf der Haltbarkeit – insbesondere beim Akku:
- Akkus müssen mindestens 800 Ladezyklen durchhalten und dabei noch mindestens 80 % Kapazität behalten.
- Gehäuse sollen gegen Stürze, Staub und Wasser geschützt sein.
- Akkus müssen austauschbar sein – ohne Spezialwerkzeug.
Diese Maßnahmen könnten die durchschnittliche Akkulaufzeit bei Smartphones in der EU deutlich verbessern. Damit reagiert die EU auch auf die wachsende Kritik an fest verbauten Akkus, die eine Reparatur oft unnötig teuer oder kompliziert machen.
Ersatzteile für Smartphones: Verfügbarkeit bis zu 7 Jahre
Ein weiterer zentraler Punkt der neuen Richtlinie ist die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Hersteller müssen garantieren, dass Bauteile wie Displays, Ladebuchsen oder Batterien bis zu sieben Jahre nach Verkaufsende eines Geräts erhältlich sind.
Zudem verpflichtet die EU die Anbieter, freien Zugang zu Reparatursoftware und Diagnosetools zu gewähren – nicht nur für autorisierte Partner, sondern auch für unabhängige Reparaturbetriebe. Das stärkt die sogenannte „Right to Repair“-Bewegung und sorgt dafür, dass dein Gerät bei Bedarf schnell und fair instand gesetzt werden kann.
Allerdings bleibt ein Kritikpunkt bestehen: Die Reparierbarkeitsbewertung auf dem EU-Label berücksichtigt nicht die Ersatzteilpreise. Hersteller könnten also weiterhin hohe Preise für Ersatzteile verlangen und gleichzeitig ein gutes Label erhalten. Gerade Apple und Samsung haben in der Vergangenheit durch hohe Displaypreise auf sich aufmerksam gemacht – hier bleibt abzuwarten, ob sich der Markt dennoch fairer entwickelt.
EPREL-Datenbank: Einheitliche Registrierung für alle Modelle
Alle betroffenen Geräte müssen künftig in der EPREL-Datenbank der EU registriert werden. Diese Plattform erfasst zentrale Produktinformationen wie Energieverbrauch, Akkuleistung und Reparaturfähigkeit.
Verantwortlich für die Daten sind die Hersteller selbst, jedoch führt die EU-Kommission regelmäßige Kontrollen durch, um Manipulationen zu verhindern. Für dich als Verbraucher bedeutet das: Mehr Sicherheit, dass die auf dem Label versprochenen Eigenschaften auch wirklich zutreffen.
Was sich für dich ändern könnte
Das neue EU-Label für Smartphones wird deinen Gerätekauf transparenter machen. Du bekommst verlässliche Infos über Updatezeiträume, Ersatzteilverfügbarkeit und technische Standards. Gleichzeitig wird es schwieriger für Hersteller, kurzlebige oder schwer reparierbare Geräte auf den Markt zu bringen.
Ein Nachteil könnte sein, dass manche besonders günstige Geräte künftig nicht mehr angeboten werden – die neuen Anforderungen könnten sich für kleinere Anbieter einfach nicht mehr rechnen. Trotzdem ist der Schritt der EU ein starkes Zeichen in Richtung Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz.
Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung
Die neue EU-Ökodesign-Verordnung für Smartphones ab Juni 2025 ist ein klares Bekenntnis zur Nachhaltigkeit. Sie stärkt deine Rechte als Konsumentin oder Konsument, fördert Reparaturen und macht endlich Schluss mit intransparenten Updateversprechen.
Auch wenn es noch Schwachstellen gibt – etwa bei den Ersatzteilpreisen – ist der Kurs klar: Weg von Wegwerf-Gadgets, hin zu langlebigen, informierten Kaufentscheidungen. Bleibt zu hoffen, dass sich auch außerhalb Europas Hersteller an diesem Vorbild orientieren.