Die Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) möchte von den Handyherstellern Geld. Die Begründung: Man könne mit Handys und Smartphones ja geschützte Werke kopieren. Das Rechteverwerter gerne die Hand aufhalten ist nicht neu. Schließlich zahlen PC Hersteller, USB Stick Hersteller und viele andere schon entsprechende Abgaben an GEMA und Co. Nun rücken die Smartphone Hersteller in den Fokus und sollen zahlen. Bis zu 36€ auf jedes verkaufte Gerät. Und das auch noch rückwirkend bis zum Jahr 2011.

Die genauen Hintergründe und Zahlen finden sich in diesem Artikel auf Spiegel Online. Auf wen diese Gebühren umgelegt werden, dürfte auch klar sein! Auf uns als Konsumenten. Und nur, weil wir z.B. ein gekauften MP3 Song auch auf einem Smartphone hören könnten. Wir zahlen also im Prinzip doppelt.

Sehr schön hat das Thema Semper Video in einem YouTube Video aufgearbeitet. Ansehen lohnt sich:

 

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Andreas

IT Spezialist, Blogger und Hesse. > Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. Wenn bereits der Ansatz falsch ist, so führt strenge Logik unweigerlich zum falschen Ergebnis. Nur Unlogik gibt Dir jetzt noch die Chance, wenigstens zufällig richtig zu liegen.

1 Antwort

  1. 21. Mai 2015

    […] eine relativ hohe Grundgebühr schlicht und ergreifend abbezahlt. Teilweise würde man das selbe Smartphone durchaus günstiger bekommen, würde man es ohne Vertrag kaufen. Wirklich subventioniert sind […]