Die Telekom will in Zukunft 2,5 Millionen WLAN Hotspots in Deutschland zur Verfügung stellen. Hierzu kooperiert sie mit dem Netzbetreiber FON. Weltweit sollen so sogar ca 8 Mio Hotspots zusammen kommen. Erreicht werden soll dieses Ziel bis zum Jahr 2016. So kündigte die Telekom es auf der diesjährigen CeBit an.
Nun will die Telekom hierzu keine neue Hotspot Infrastruktur aufbauen, sondern vertraut hierauf auf das Know How von FON. Das Unternehmen FON bietet einen Dienst an, bei dem private Nutzer ihren heimischen Internetanschluss mittels WLAN mit fremden teilen.
Ab Sommer will die Telekom den FON Dienst unter dem Namen „WLAN to go“ anbieten. Zu diesem Zweck wird die FON Software zukünftig in Telekom Router integriert werden. Mittels dieser Software kann jeder zukünftig ausgelieferte Telekom Router einen halböffentlichen Zugang zum Internet anbieten. Das private Surfen daheim soll hierdurch nicht beeinträchtigt werden, da FON nur freie Kapazitäten nutzt.
Wer darf denn jetzt eigentlich surfen?
Interessant wird es, wer welchen Hotspot Dienst nutzen darf. FON verfügt bereits über ein Netz von 5000 Hotspots in Deutschland. Bei WLAN to Go registrierte Telekom Kunden können WLAN to Go Hotspots,Telekom Hotspots und FON Hotspots nutzen. FON Kunden erhalten Zugriff auf FON und WLAN to Go Hotspots, aber nicht auf Telekom Hotspots. Telekom Kunden ohne WLAN to Go Registrierung erhalten gar keinen Zugriff! Alles klar? Nein? Gut!
Was ist mit der Störerhaftung`?
Welche Frage ich hierbei natürlich mehr als interessant finde, ist die rechtliche Frage. Schliesslich stelle ich meinen eigenen Internetanschluss zur Verfügung, für den ich gemäß Störerhaftung als Betreiber verantwortlich bin. Was ist also, wenn jemand über meinen Anschluss surft und Unfug anstellt? Stichwort Filesharing und Co. Bisher war gemäss sämtlicher Gerichtsurteile immer der Inhaber eines Anschlusses haftbar. Auch wenn das WLAN Netz gehackt wurde und so ganz klar war, dass hier jemand auf illegale Weise surft. Ich denke, dass ich meinen Router sicherlich nicht für WLAN to Go zur Verfügung stellen werde, solange in Deutschland das Damokles Schwert Störerhaftung darüber schwebt. Und irgendwie vermisse ich hier ein Statement der Telekom.
Sagen wir es so – die baldige nahezu allgegenwärtige Verfügbarkeit von WLAN-Netzen wird die Politik und das Gesetz vor Herausforderungen stellen. Da kommt noch einiges an Arbeit!