Wird in den Nachrichten von Drohnen gesprochen, sind meist militärische Kampfdrohnen gemeint. Meist in durchaus negativen Zusammenhängen. Allerdings gibt es ja auch bekannterweise zivile Drohnen. Die sind deutlich kleiner, machen Spass und sind höchstens mit einer Kamera bewaffnet, mit der man zum Teil wirklich tolle Luftaufnahmen machen kann. Doch wer glaubt, man könne in Deutschland einfach eine solche Drohne fliegen lassen, der irrt. Schließlich leben wir hier in Deutschland! Und ohne die passende Genehmigung läuft in Deutschland meistens erstmal gar nichts.
Der reine Freizeitspaß ist genehmigungsfrei
Vorneweg: Fliegt man eine Drohne zur reinen Sport- und Freizeitgestalltung, ist das Fliegen mit Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5KG genehmigungsfrei. Das klingt erstmal toll. Dann kann man ja so eine Drohne einfach fliegen lassen. Doch vorsicht: Den Bereich der reinen Sport- und Freizeitgestalltung verlässt man vielleicht ziemlich schnell.
Grundsätzlich sind nämlich alle anderen Flüge luftfahrtrechtlich genehmigungspflichtig. Dazu zählen z.B:
- Grundsätzlich alle gewerblichen Flüge (vollkommen gleichgültig, ob mit oder ohne Kamera an Bord der Drohne)
- unentgeltliche Gefälligkeitsflüge können auch einen gewerblichen Charakter haben- z.B. wenn man mit der Drohne Luftaufnahmen erstellt und diese der Gemeinde oder einer Institution zur Verfügung stellt.
- Flüge zum Zweck des Verkaufs der Aufnahmen – Das gilt dann wohl auch für Journalisten und Blogger, die die Aufnahmen veröffentlichen wollen.
Einfacher ausgedrückt: Ist mir langweilig und ich fliege mit einer Drohne herum, um die Langeweile zu vertreiben, brauche ich keine Aufstiegsgenehmigung. Ansonsten schon.
Die Aufstiegsgenehmigung
Bei Aufstiegsgenehmigung kommt es nun darauf an, welches Gewicht die Drohne hat. Bei Drohnen bis 5KG reicht eine einfache allgemeine Aufstiegsgenehmigung. Diese gilt in der Regel für zwei Jahre. Wiegt die Drohne allerdings mehr als 5KG, dann ist jeder einzelne Flug genehmigungspflichtig. Die entsprechenden Aufstiegssgenehmigungen erteilt die zuständige Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Die Antragsstellung sollte man allerdings nicht unterschätzen. Es werden eine ganze Reihe an Informationen für die Einzel-Aufstiegsgenehmigung benötigt. Da jeweils das Bundesland zuständig ist, wo der Flug stattfindet, können sich die Anforderung durchaus unterscheiden. Darum sind die folgenden Auflistungen nur Beispielhaft zu sehen.
Einzel-Aufstiegsgenehmigung
- Schriftlicher Antrag
- Versicherungsnachweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde, dass diese aus ordnungsrechlicher Sicht mit dem Flug einverstanden ist.
- Eine Skizze des Fluggebietes, in welchem geflogen werden soll und die beabsichtige Höhe des Fluges. Hierzu kann man z.B. einen Google Maps Ausdruck verwenden und die entsprechende Fläche schraffieren.
- in manchen Bundesländern die Angabe der Koordinaten im WRS084 – Format
- in manchen Bundesländern eine Datenschutzerklärung
- technische Angaben zum Fluggerät
- Angaben über Kenntnisse und Schulungen des Fluggeräteführes
- schriftliche Genehmigung des Eigentümers, über dessen Grundstück der Flug stattfinden soll
Allgemeine Aufstiegsgenehmigung
Der Antrag für eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung für Drohnen bis 5 kg benötigt weniger Infos:
- schritlicher Antrag
- Versicherungsnachweis
- technische Angaben zum Fluggerät
- Angaben zu Schulungen und Erfahrungen des Steueres
Die allgemeine Aufstiegsgenehmigung ist dann meist mit gewissen Auflagen verbunden. Diese können sein:
- Festlegung des Steurers
- maximale Flughöhe über Grund 100 Meter
- Verbot des Überflugs von Menschenmassen, Unglücksorten oder anderen Einsatzorten der Polizei und Sicherheitsbehörden, militärische Anlagen, Industrieanlagen und Justizvollzugsanstallten
- Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Polizei oder Ordnungsbehörden vorab zu informieren
Warum Amazon wohl nie Drohnen in Deutschland fliegen lassen wird
Amazon hat vor einiger Zeit ein Projekt angekündigt, welches das Ziel hat, Paketlieferungen per Flugdrohne zum Kunden zu bringen. Das ist vor allem technisch ein gewagtes Projekt und die Medien gingen vor allem der Frage noch ob und wie dieses Vorhaben in technischer Hinsicht umsetzbar sein könnte.
Aber nehmen wir mal theoretisch an, dass Amazon alle technischen Hürden nimmt. Dann bleibt noch immer die größte Hürde: Die deutsche Verwaltungs- und Behördenkultur. Die meisten Amazon-Paketdrohnen würden sicherlich mehr als 5KG (Drohne plus Fracht) wiegen. Das würde bedeuten, dass all diese Lieferungen einer behördlichen Aufstiegsgenehmigung bedürften. Und dieser enorme Aufwand ist für einen Lieferdienst wohl kaum umsetzbar.
Der zweite Teil
Im nächsten Teil wird es darum gehen, was man mit einer Drohne darf und vor allem, was man nicht darf.
Hi Andreas,
danke für den super Artikel. Ich wollte mir schon immer mal eine Drohne kaufen, bedachte aber nie die Rechtliche / Bürokratische Seite. Vielen Dank für die Auflistung. Hab deinen Blog mal Abonniert.
Grü0e
Und wenn die Drohne noch eine Kamera hat muss man aufpassen wen man alles filmt. Das kann auch ganz schon Ärger geben wenn man Leute ohne ihre Einwilligung filmt.
Ansonsten ist eine Drohne eine klasse Sache und z.B. für den Dreh von (Musik-)Video-Clips eine tolle Möglichkeit.
Für mich als Hobbybastler ist das die reinste Spielwiese. Eine Drohne mit GoPro dran, frei rotierbar…Damit könnte man wirklich super Filmchen machen und erstklassige Bilder schießen. Kleine Image Filme wären auch denkbar. Natürlich muss man wirklich darauf achten, wen oder was man dann letztlich filmt.
Schade dass das in Deutschland immer alles so kompliziert ist. Andererseits sind einige Regelungen natürlich auch wichtig für die Sicherheit, Deutschland ist nun mal dichter besiedelt als etwa die USA, wo die Paketdrohnen getestet werden.
Wer mit dem Kauf eines Quadrocopters liebäugelt: Ich kann den F450 Flame Wheel von DJI sehr empfehlen. Leistet das gleiche wie ein Phantom, ist aber deutlich besser zu erweitern. Ein Wahnsinnsflieger: