Schon seit einigen Jahren ist gebrauchte Software, nicht zuletzt wegen einiger höchstrichterlicher Entscheidungen, für Unternehmen und durchaus auch für Endverbraucher interessant geworden. Was ja auch kein Wunder ist. Denn schließlich sind die Lizenzen aus zweiter Hand mitunter deutlich billiger als „Neuware“. Das ist zum Beispiel im Gebrauchtwagenhandel ja auch nicht anders. Mit dem Unterschied, dass Autos mit der Zeit Abnutzungserscheinungen zeigen. Gebrauchte Software nutzt sich natürlich nicht ab.
Warum gibt es überhaupt gebrauchte Software auf dem Markt?
Wenn es sich nicht gerade um ein älteres Konsolen Game handelt, welches samt Verpackung auf dem Flohmarkt vom ursprünglichen Besitzer verkauft wird, müssen die zweite Hand Lizenzen ja irgendwo herkommen. Und in der Tat handelt es sich sehr oft um Lizenzen, die bei verschiedenen Unternehmen plötzlich übrig sind. Dieser Fall kann beispielsweise eintreten, wenn Unternehmen umstrukturieren, pleitegehen oder Arbeitsplätze abbauen. So stammen durchaus viele Lizensen aus der Insolvenzmasse verschiedener Unternehmen. Hin und wieder kann es auch Vorkommen, dass ein Unternehmen schlicht und ergreifend eine Systemumstellung, beispielsweise auf Cloud-basierte Anwendungen, vornimmt. Ursprünglich vorhandenen Softwarelizensen werden dann natürlich nicht mehr benötigt und werden vom Unternehmen verkauft. Und manchmal wollen Unternehmen schlicht und ergreifend aus Volumenlizenspaketen überschüssige Lizensen zu Geld machen.
Woher bezieht man gebrauchte Software?
Die Frage die sich an dieser Stelle natürlich stellt: Woher kann man gebrauchte Software beziehen? Natürlich kann man ganz klassisch Kleinanzeigen durchforsten und darauf hoffen, dass man hier etwas findet. Mit etwas Glück und Fleiß, kann man hier sogar erfolgreich sein. Allerdings gibt es auf dem Markt (und somit im Internet) einige Anbieter, wie beispielsweise Soft & Cloud, die sich auf den Verkauf gebrauchter Software Lizensen spezialisiert haben. Schaut man sich dementsprechend die Preise bei den einschlägigen Anbietern an, stellt man schnell fest, dass man durchaus 20%-50% im Vergleich zum „Neupreis“ sparen kann.
Ist das denn legal?
Einsparungen hin oder her. Die meisten dürfte interessieren, ob es überhaupt legal ist, gebrauchte Software zu kaufen und auch zu nutzen. Denn schließlich hört und liest man in den Medien viel von Softwarepiraterie und wie hart die Hersteller hiergegen vorgehen. Die eindeutige Antwort hierauf lautet: Ja! Denn bereits im Jahr 2012 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) endgültig entschieden, dass gebrauchte Software uneingeschränkt weiterverkauft werden darf. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer ein unbefristetes Nutzungsrecht besitzt. Dabei ist es vollkommen unerheblich ob die Software ursprünglich auf einem Datenträger oder als Download gekauft wurde.
Auch das Aufspalten sogenannter Volumenlizenzen und der teilweise Weiterverkauf ist legal, wie das oberste deutsche Gericht in der sogenannten „Usedsoft-III“-Entscheidung vom 11. November 2014 entschieden hat, indem es eine Klage von Adobe gegen UsedSoft abgewiesen hat.
Was selbstverständlich nicht legal ist, ist der Verkauf sogenannter Raubkopieen. Denn die sind von Anfang an illegal.
Und wenn ich meine Softwarelizenz verkaufen möchte?
Gelegentlich kann es aber auch vorkommen, dass man selbst Erstkäufer einer Software ist und diese irgendwann weiterkaufen möchte. Hier gilt, dass man grundsätzlich nicht unbedingt das Medium weiterreichen muss, welches man vom Hersteller erhalten hat. Schließlich erhält man Software seit einiger Zeit eh meist nur als Download. Allerdings muss man als Verkäufer vor dem Weiterverkauf verbliebene Kopien der Software unbrauchbar machen. Wie das genau geschehen soll bzw welche Maßnahmen zur Löschung durchgeführt werden müssen, ist juristisch bislang allerdings noch nicht so ganz geklärt.
Gerade das Thema Volumenlizenzen war lange sehr strittig. Doch auch der Verkauf einzelner Installationskeys aus den Volumenlizenzen ist legal haben Gerichte festgestellt. Voraussetzung ist natürlich, dass lückenlos nachgewiesen wird, dass den Erstkäufer alle Kopien von seinen Rechnern und in der Cloud gelöscht hat.