Eine Powerbank ist das Geschenk, das niemand verkehrt machen kann. Jeder braucht eine, jeder verliert irgendwann seine, und 30 bis 100 Euro sind eine Größe, die für fast jede Beziehung passt. Genau deshalb liegen zwischen November und Dezember Millionen davon in Warenkörben – und genau deshalb lohnt es sich, einmal nachzusehen, was die Zahl auf dem Gehäuse eigentlich bedeutet. Denn die Zahl, die dort groß draufsteht, ist nicht die, auf die es ankommt. Und seit Januar gibt es eine zweite Zahl, bei der es unangenehm werden kann, wenn man sie nicht kennt: Fluggesellschaften begrenzen Powerbanks inzwischen deutlich strenger als noch vor einem Jahr.

Milliamperestunden sagen fast nichts
Auf dem Gehäuse steht „20.000 mAh“. Das ist eine Ladungsmenge, keine Energiemenge – und eine Ladungsmenge ohne Spannungsangabe ist ungefähr so aussagekräftig wie eine Entfernung ohne Einheit. Erst die Multiplikation mit der Zellspannung ergibt die Energie, und die wird in Wattstunden gemessen:
Wattstunden = mAh × Zellspannung ÷ 1000
20.000 mAh × 3,7 V ÷ 1000 = 74 Wh
10.000 mAh × 3,7 V ÷ 1000 = 37 Wh
Die 100-Wh-Grenze der Airlines entspricht ca. 27.000 mAh.Die 3,7 Volt sind die Nennspannung einer Lithium-Ionen-Zelle. Wer unsere Kaufberatung zu Akku-Laubbläsern und den Zahlen im Datenblatt gelesen hat, kennt die Rechnung schon in der anderen Richtung: Dort sind 18 V × 5 Ah ebenfalls 90 Wh, und ein 36-V-Gerät mit 2,5 Ah hat genau denselben Energievorrat. Es ist dieselbe Physik, nur mit anderen Zahlen auf dem Aufkleber. Bei Gartengeräten hat sich die Wattstunden-Angabe durchgesetzt, bei Powerbanks noch nicht – obwohl gerade dort inzwischen eine Vorschrift daran hängt.
Was wirklich herauskommt
Stiftung Warentest hat im Januar 2026 insgesamt 24 Powerbanks von 18 Anbietern geprüft, darunter Anker, Belkin, Samsung, Verbatim und Xiaomi, zu Preisen zwischen knapp 30 und rund 100 Euro. Die Tester schreiben ausdrücklich, Angaben in Milliamperestunden seien nur „begrenzt aussagekräftig“; entscheidend sei die tatsächlich nutzbare Energie in Wattstunden. Und die haben sie gemessen: Die kleinen Geräte mit rund 10.000 mAh lieferten 28,5 bis 35,8 Wh, die großen mit rund 20.000 mAh kamen auf 58,3 bis 69,9 Wh.
Jetzt wird es interessant, wenn man das gegen die Nennwerte rechnet. 10.000 mAh entsprechen nominal 37 Wh, 20.000 mAh entsprechen 74 Wh. Gemessen kamen also 77 bis 97 Prozent beziehungsweise 79 bis 94 Prozent heraus. Das ist meine eigene Rechnung aus den beiden Zahlenreihen, keine Aussage des Tests – die prozentualen Abweichungen stehen in der kostenpflichtigen Tabelle, die ich nicht gelesen habe.
Warum trotzdem keine fünf Handyladungen herauskommen
Die Rechnung „20.000 geteilt durch 4.000 gleich fünf Ladungen“ scheitert an drei Stellen, und alle drei sind Physik, nicht Betrug. Erstens: Die Zellen der Powerbank liefern 3,7 Volt, der USB-Ausgang braucht 5 Volt oder beim Schnellladen 9 bis 20 Volt. Jede Spannungswandlung kostet Energie, und zwar als Wärme – deshalb wird eine Powerbank beim Laden warm. Zweitens: Im Handy passiert dasselbe noch einmal in der anderen Richtung, von der USB-Spannung zurück auf Zellspannung. Drittens: Die Nennkapazität des Handyakkus ist selbst nicht ganz abrufbar, weil Hersteller einen Puffer reservieren, um die Zelle zu schonen – warum dein Akku nie wirklich 100 Prozent ist, haben wir im April aufgeschrieben.
Unterm Strich heißt das: Drei vollständige Handyladungen aus einer 20.000-mAh-Bank sind ein realistisches Ergebnis, vier sind optimistisch, fünf sind Werbung. Besonders deutlich wird der Verlust beim kabellosen Laden – Warentest hält fest, dass dabei „mehr Energie in Form von Wärme“ verloren geht als per USB-Kabel.
Was seit dem 15. Januar 2026 an Bord gilt

Das ist der Teil, der mich beim Recherchieren am meisten überrascht hat, weil er so wenig bekannt ist. Die Lufthansa Group hat ihre Regeln zum 15. Januar 2026 verschärft – Anlass sind laut Medienberichten überarbeitete Empfehlungen der EASA. Betroffen sind nicht nur Lufthansa, sondern alle Airlines des Konzerns: Eurowings, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Discover, Edelweiss und Air Dolomiti.
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Bis 100 Wh (ca. 27.000 mAh) | erlaubt, ohne Genehmigung |
| 100 bis 160 Wh | nur mit Genehmigung der Airline im Einzelfall |
| Über 160 Wh | verboten |
| Anzahl | maximal zwei Powerbanks pro Fluggast |
| Gepäck | nur Handgepäck, im Aufgabegepäck verboten |
| Laden an Bord | Aufladen der Powerbank über das Bordnetz verboten |
| Nutzung an Bord | Laden von Smartphone oder Tablet aus der Powerbank verboten |
| Verstauen | nicht im Gepäckfach über dem Sitz – am Körper, in der Sitztasche oder in der Tasche unter dem Sitz |
Regeln der Lufthansa Group seit 15. Januar 2026 nach den Berichten von web.de (18.01.2026) und inFranken (04.03.2026). Für notwendige medizinische Geräte gelten Ausnahmen; dieselben Regeln betreffen auch E-Zigaretten.
Die beiden Verbote, die im Alltag wirklich wehtun, sind die aus der Mitte der Tabelle: Du darfst die Powerbank an Bord weder aufladen noch benutzen. Das klingt nach einer Formalie, ist aber auf einem Langstreckenflug mit einem Kind und einem Tablet genau der Unterschied zwischen entspannt und nicht entspannt. Der praktische Weg ist, die Powerbank vor dem Abflug vollzuladen und im Flugzeug die USB-Buchse am Sitz zu benutzen, wo es eine gibt – der Bericht bei web.de weist darauf hin, dass dafür ein USB-A-Kabel nützlich ist, weil die Buchsen an Bord oft noch diesen Steckertyp haben.
Nicht nur Lufthansa: der Flickenteppich
Die Lufthansa Group war spät dran. Die Übersicht bei inFranken mit Stand Februar 2026 zeigt, wie lang die Liste schon ist – und wie unterschiedlich die Termine sind:
- Nutzung und Laden an Bord verboten unter anderem bei Singapore Airlines und Scoot (seit 1. April 2025), Cathay Pacific (7. April 2025), Pegasus und Turkish Airlines (August 2025), Emirates (1. Oktober 2025), Etihad (Oktober 2025), Virgin Australia (1. Dezember 2025), der Qantas Group (15. Dezember 2025), Thai Airways sowie den Airlines der Hanjin-Gruppe Korean Air, Asiana, Jin Air, Air Busan und Air Seoul (26. Januar 2026).
- Eigene Zusatzanforderung: China Southern verlangt seit 28. Juni 2025 eine chinesische 3C-Zertifizierung – eine Powerbank ohne dieses Prüfzeichen darf gar nicht mit.
- Standardregeln gelten weiterhin bei Air France, KLM, American, Delta, United, Ryanair, EasyJet und Condor: in der Regel bis 100 Wh ohne Genehmigung, 100 bis 160 Wh mit.
Daraus folgt die unbefriedigendste, aber einzige ehrliche Empfehlung: Vor dem Flug auf der Seite der Airline nachsehen, mit der du fliegst. Für Rückflüge mit einer anderen Gesellschaft gilt das getrennt, und bei Codeshare-Flügen zählt die ausführende Airline, nicht die auf dem Ticket.
Wie du die Wattstunden findest, wenn nur mAh draufsteht
Auf gut gemachten Geräten steht der Wattstundenwert klein auf dem Gehäuse, meist neben CE-Zeichen und Modellnummer. Wenn er fehlt, musst du selbst rechnen, und zwar mit der Formel von oben. Entscheidend ist dabei, welche Spannung du einsetzt: Manche Hersteller geben die Kapazität bei 3,7 Volt Zellspannung an, andere rechnen sie bereits auf 5 Volt USB-Ausgangsspannung um – aus denselben Zellen werden dann aus „20.000 mAh“ plötzlich „15.000 mAh“, und umgekehrt sieht eine 5-Volt-Angabe bei gleicher Energie kleiner aus. Für die Flugregel gilt die Energie, also die Wattstunden, und die bleibt in beiden Fällen gleich.
Pro-Tipp: Fotografiere das Typenschild deiner Powerbank einmal ab und lass das Bild auf dem Handy. Der Aufdruck auf schwarzem Kunststoff ist oft eingeprägt statt gedruckt und am Gate bei schlechtem Licht praktisch unlesbar. Ein Foto, auf dem „74 Wh“ steht, beendet jede Diskussion in fünf Sekunden – und wenn der Wert nirgends draufsteht, hast du mit dem Foto zumindest die mAh-Angabe und die Spannung dabei, um vorzurechnen.
Watt ist nicht Wattstunden

Die dritte Zahl auf der Packung ist die Ladeleistung in Watt, und sie wird am häufigsten mit der Kapazität verwechselt. Watt ist Leistung, also wie schnell Energie fließt; Wattstunden sind die Energiemenge, also wie lange. Eine Powerbank mit 100 Watt ist nicht größer als eine mit 20 Watt, sie ist schneller.
Warentest nennt für die geprüften Geräte Herstellerangaben von 18 bis 200 Watt und macht zwei Einschränkungen, die man kennen sollte. Erstens verteilen sich die 200 Watt beim Spitzenmodell auf die Anschlüsse – 100 Watt pro USB-Buchse, nicht 200 an einer. Zweitens halten „längst nicht alle Powerbanks“ ihre Maximalleistung dauerhaft; viele regeln nach kurzer Zeit herunter. Für ein Notebook, das dauerhaft 65 Watt zieht, ist eine Bank, die nach fünf Minuten auf 30 Watt geht, das falsche Gerät – und dieser Unterschied steht in keinem Datenblatt.
Sicherheit: die zwei Dinge, die wirklich zählen
Im Sicherheitsteil des Tests gab es keine Brände und keine Explosionen – das ist die beruhigende Nachricht. Die unberuhigende steht gleich daneben: Im Falltest nahmen einige Geräte Schaden, und eines funktionierte danach gar nicht mehr. Eine Lithiumzelle, die einen harten Sturz hinter sich hat, ist kein Gerät mehr, das man guten Gewissens ins Handgepäck legt, auch wenn es äußerlich unauffällig aussieht. Beschädigte Akkus sind im Flugzeug ausdrücklich verboten, und zwar ohne Grenzwert.
Das zweite ist der Kurzschlussschutz. Die Regel lautet: in der Originalverpackung, in einer Schutzhülle oder mit abgeklebten Kontakten transportieren. Was man dabei leicht unterschätzt, ist die Kombination aus Powerbank und Metall im selben Fach – Schlüssel, Münzen, ein USB-Stick. Dass Kälte zusätzlich Kapazität kostet und ein kalter Akku nicht sofort geladen werden sollte, haben wir im Beitrag über Smartphones im Schnee beschrieben; für die Powerbank in der Außentasche des Rucksacks auf dem Weg zum Flughafen gilt dasselbe. Und wer wissen will, warum man eine Lithiumzelle nicht erst leer fahren muss, findet die Erklärung in unserem Mythos-Check zum Leerladen.
Als Geschenk: worauf ich achten würde
Eine Powerbank ist tatsächlich ein gutes Geschenk, anders als die meisten Technikgeschenke – sie braucht keine Einrichtung, keine App und keine Entscheidung des Beschenkten. Nur sollte man die vier Punkte beachten, an denen sie trotzdem zum Fehlkauf wird:
- Unter 100 Wh bleiben. Alles über 27.000 mAh macht die Powerbank zu einem Gerät, das im Flugzeug eine Einzelfallgenehmigung braucht. Für ein Geschenk ist das die falsche Art von Besonderheit.
- Wattstunden müssen auf dem Gehäuse stehen. Fehlt die Angabe, diskutiert der Beschenkte irgendwann am Gate. Das ist für mich inzwischen ein Ausschlusskriterium, kein Komfortmerkmal.
- USB-C mit Power Delivery, Kabel dabei. Und zwar ein ordentliches, nicht das fadendünne Beipackkabel. Wer ein Notebook laden will, braucht außerdem eine Bank, die ihre Leistung hält – siehe oben.
- Kabelloses Laden ist ein Zusatz, kein Argument. Es ist bequem und verliert messbar mehr Energie als Wärme. Als einziges Lademittel unterwegs ist es die schlechtere Wahl.
Was ich dagegen nicht als Kriterium nehmen würde, ist die Watt-Zahl auf der Vorderseite. Die 200-Watt-Modelle sind teuer, schwer und für ein Handy sinnlos. Welche Technik-Fehlkäufe nach demselben Muster entstehen – gekauft nach der größten Zahl auf der Packung –, haben wir im Februar gesammelt. Übrigens gilt für Powerbanks wie für alle Geräte mit eingebautem Akku: Die EU-Batterieverordnung ändert ab 2027 die Spielregeln für austauschbare Akkus, und das wird auch diese Produktklasse betreffen.
Was ich daraus mitnehme
Von den drei Zahlen auf einer Powerbank-Packung ist die größte die unwichtigste. Die mAh-Angabe ist eine Ladungsmenge ohne Bezugsspannung, die Watt-Angabe beschreibt das Tempo, und nur die Wattstunden sagen, wie viel Energie drin ist. Dass genau diese Zahl die einzige ist, die auf vielen Gehäusen fehlt, ist keine Schlamperei, sondern eine Entscheidung: 74 sieht schlechter aus als 20.000.
Und der Blick in die Airline-Regeln hat mir gezeigt, wie schnell so etwas kippt. Vor zwei Jahren war eine Powerbank ein Ding, das man einsteckte und vergaß. Heute ist sie ein Gerät mit Grenzwert, Stückzahlbegrenzung und Nutzungsverbot an Bord – und die Liste der Airlines, die noch strenger werden, wird eher länger als kürzer. Wenn du also in den nächsten Wochen eine verschenkst, leg die Wattstunden-Zahl mit dazu. Das ist das unromantischste, aber nützlichste Beiwerk, das ein Technikgeschenk haben kann.
Die Regeln der Fluggesellschaften ändern sich laufend und unterscheiden sich pro Airline; die hier genannten Stände beziehen sich auf Januar bis März 2026. Prüf vor jedem Flug die Angaben der ausführenden Airline – dieser Beitrag ist keine verbindliche Auskunft über Gefahrgutbestimmungen.
