Der EuGH hat nun beschlossen, dass es durchaus erlaubt ist, gebrauchte Software unter bestimmten Umständen weiter zu verkaufen.
Wurde bisher zwischen Software, welche sich beispielsweise auf einer DVD befindet und einer Software die man per Download erhalten hat unterschieden, hat der EuGH den Unterschied nun aufgehoben. Auch Software die man legal per Download erworben hat, darf weiterverkauft werden. Besser gesagt, die entsprechende Lizenz. Vorraussetzung ist natürlich, dass man die Software dann selbst nicht mehr weiter nutzt. Sofern die Lizenz ein dauerhaftes Nutzungsrecht vorsieht, sei diese laut EuGH nicht an den Erstnutzer gebunden. Da der Erstnutzer beim Kauf das Eigentum an der Software erhält, kann er diese dann gebrauchte Software natürlich auch weiterverkaufen.
Laut dem Urteil, hat der Käufer einer gebrauchten Software auch das Recht auf Updates über das Internet. Sofern diese natürlich angeboten werden.
Hintergrund des Urteils ist eine Klage von Oracle gegen die deutsche Firma UsedSoft vor dem Europäischen Gerichtshof. UsedSoft verkauft gebrauchte Software. Unter anderen auch Software von Oracle.
Wer das Gerichtsurteil einmal lesen möchte: Hier ist die Begründung zu finden. Einen weiteren Artikel zum gleichen Thema findest du hier: EuGH Gebrauchte Software
Find ich persönlich eine gute Entscheidung, allerdings stellt sich mir als Comuteraffine Persönlichkeit die Frage, wie das jetzt gehandhabt wird, bei Spielen oder Software, die explizit nur mit einem Online Account funktionieren.
Beispielsweise hab ich Spiele der Firma EA, die ausschließlich mit Origin funktionieren. Da müsste ja quasi der Account auch übertragen werden oder?
Ja, eigentlich müsste es dann in Zukunft eine Möglichkeit geben, dass deartige Accounts entweder übertragen werden oder gelöscht und neu angelegt werden können. Eine Art Deregistrierung quasi.
Naja, ich vermute mal, dass es da Probleme geben wird und sich dies aus dem Punkt „der Hersteller hat weiterhin die Möglichkeit alle technischen Hürden zu nutzen welche eine Vervielfältigung verhindern“ ergibt. Das betrifft dann z.b. auch alle Apps im ipad, die man technisch ja gar nicht von einem Gerät auf das andere bringt. Gebrauchtsoftware Shop