Man glaubt es nicht, wenn man es nicht selbst erlebt hat. Sucht man mal mittels Suchmaschine nach „Mediamarkt und Gewährleistung“, dann wird man sehr schnell fündig. Es finden sich eine ganze Reihe Berichte und sogar ein ganzes Forum im Web, welches sich explizit mit den Erfahrungen der Mediamarkt Kunden beschäftigen. Und nein, diese Berichte sind in sehr vielen Fällen alles andere als positiv. Und interessanterweise ähneln sie sich doch sehr stark.
Wie ich schon sagte, man glaubt es kaum, wenn man es nicht selbst erlebt hat. Und ich musste den Kundenservice des Mediamarktes und den Umgang mit gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nun zumindest miterleben.
Die Servicetheke des örtlichen Mediamarktes
Ausgangspunkt ist, dass ich jemanden zum örtlichen Mediamarktes an die Servicetheke begleitet habe. Derjenige wollte dort einen defekten Kaffeevollautomaten umtauschen. Dieser gab nach ca 1 Monat nach dem Kauf seinen Geist auf und produzierte weder Milchschaum, noch Dampf, noch Kaffee. Also nichts mehr. Er war also definitiv kaputt und dementsprechend ein Gewährleistungsfall.
Als Nacherfüllung wollte er, da das Gerät ja gerade mal einen Monat alt war, die Möglichkeit der Ersatzlieferung wählen. Also ein neues Gerät. Immerhin gibt man für so ein Gerät schon ein paar Euro aus und niemand möchte ein schon mal repariertes 1 Monat altes Gerät haben.
Verwirrspiel mit falschen Aussagen
Und genau an dieser Stelle beginnt sich meine Erfahrung mit Mediamarkt mit den vielen Erfahrungsberichten im Web zu decken. Denn nachdem wir mitgeteilt haben, dass wir unser Recht in Anspruch nehmen ein neues Gerät zu erhalten, hiess es:
Ein Tausch sei nur innerhalb von 14 Tagen möglich, jetzt könnte man nur eine Reparatur anbieten. Dem kundigen Leser fällt an dieser Stelle sicher schon auf, wie falsch diese Aussage ist und wie sehr sie gesetzliche Ansprüche des Kunden missachtet.
§439 Abs 1 und die Rechte des Kunden
Warum ist diese Aussage falsch. Nun §439 Abs 1 ist hier sehr eindeutig:
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Das heisst nichts anderes, dass im Gewährleistungsfall, ich als Kunde die Wahl habe, ob ich ein defektes Gerät austauschen möchte oder es reparieren lassen möchte.
Diese 14 Tage Umtauschrecht, die angeblich abgelaufen sind, sind etwas vollkommen anderes und haben mit der Gewährleistung nichts zu tun. Diese 14 Tage hat man bei Onlinekäufen. Hier kann man etwas zurückgeben, was einem nicht gefällt.
Auch nachdem ich der Mediamarkt Service Mitarbeiterin das alles versucht habe zu erklären, wich sie nicht von ihrem Vorhaben ab, das Gerät zu reparieren. Derjenige, den ich begleitet habe, lies sich leider darauf irgendwann ein.
Und ich muss echt sagen, das war das übelste an Kundenfeindlichkeit, was ich seit langem erlebt habe. Aber vielleicht war es ja nur eine schlecht geschulte Mediamarkt Mitarbeiterin. Sowas gibt es ja auch.
Selbstversuch mit dem Mediamarkt Online Kundenservice
Und genau das wollte ich auch noch herausfinden. Also habe ich via der Mediamarkt Webseite an den Mediamarkt Support kontaktiert und einfach mal einen ähnlichen Fall geschrieben:
Ich habe ein Gerät vor einem Monat gekauft, dieses funktioniert nicht mehr und im Rahmen der Gewährleistung würde ich es gerne gegen ein mangelfreies Gerät tauschen, da ich ja als Kunde die Wahl habe.
Und jetzt kommts. Der Mediamarkt Kundenservice hat in einer Mail geantwortet:
Hallo Andreas,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider sind die 14 Tage für die Rückgabe oder Austausch abgelaufen , wir können Ihnen daher nur eine Reparatur anbieten.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne erneut.
Viele Grüße
P**********
MediaMarkt Kundenservice
Auch das wirkt wieder, als ob man den Kunden mit falschen Aussagen in die Irre führen wollen würde. Denn auch diese Aussage ist wieder vollkommen falsch.
Wie gesagt, man glaubt es nicht, wenn man es nicht selbst erlebt hat. Und ich für meinen Teil bekomme tatsächlich den Eindruck, dass das ganze System hat und nicht nur auf schlecht geschultes Personal zurück zu führen ist.
Was sagt das Internet?
Das Netz ist voll von solchen Berichten, die sich sehr oft ähneln.
- So berichtet hier ein Anwalt seine Erfahrungen und ordnet diese rechtlich noch etwas genauer ein.
- Die Seite https://ichbindochbloed.de/ beschäftigt sich sogar hauptsächlich mit den vielen Erlebnissen, die Mediamarkt Kunden zu berichten haben.
- Ein etwas älterer Artikel vom letzten Jahr findet sich auf Business Insider. Dort werden auch ähnliche Probleme mit dem Mediamarkt geschildert. Hier findet sich dann aber auch eine Stellungnahme seitens Mediamarkt.
- Tipps für Verbraucher (und vielleicht sollte der Mediamarkt Service dies auch mal lesen) findet sich auf der Sonderseite der Verbraucherzentrale.
Und jetzt mal ganz ehrlich! Da wundert sich der stationäre Einzelhandel, wie der Mediamarkt, dass die Kunden lieber bei Amazon bestellen. Hier klappt Umtausch und Gewährleistung nämlich reibungslos und meistens auch extrem schnell. Diese Erfahrung durfte ich nämlich auch schon mehr als einmal machen.