Kennzeichen und „Führerschein“ für Drohnen kommen
Zumindest im privaten Bereich ist es bislang so, dass eigentlich jeder einfach so eine ferngesteuerte Drohne (abgesehen von sehr schweren Drohnen) steigen lassen kann. Auspacken und fliegen lassen. Ganz einfach! Das gilt allerdings bislang nur, wenn man eine solche Drohne wirklich nur zum privaten Vergnügen nutzt. Im gewerblichen Einsatz benötigt man eine sogenannte Aufstiegsgenehmigung. Nun soll allerdings auch das private Vergnügen mit einer Drohne deutlich stärker reglementiert werden.
